Die Baulandwidmung „Gebiet für Geschäftsbauten“ mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 m² kann von einer Gemeinde nur auf Basis eines Raumordnungsprogrammes (Verordnung der Oö. Landesregierung) ausgewiesen werden.
Als Grundlage für eine solche Verordnung hat eine positiv abgeschlossene Überörtliche Raumverträglichkeitsprüfungen vorzuliegen. Die Durchführung dieser Prüfung obliegt der Abteilung Raumordnung, Gruppe Überörtliche Raumordnung.