Umweltzeichen

Geförderte Beratungsleistungen im Rahmen der Betriebliche Umweltoffensive (BUO)

Das Österreichische Umweltzeichen wurde 1990 gegründet und ist ein Garant für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind Umweltschutz und nachhaltige Produkte bei den Kaufentscheidungen wichtig und das Österreichische Umweltzeichen bietet ihnen dazu eine unabhängige und neutrale Informationsplattform.

Mit einer freiwilligen Zertifizierung nach dem Österreichischen Umweltzeichen haben Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit, ihr Engagement sichtbar zu machen und zu kommunizieren.

Bildungseinrichtungen

Schulen können durch die Umsetzung des Umweltzeichen-Programms ihre Qualität sichern und steigern. Mit der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen erzielen sie positive Umweltwirkungen. Pädagogische und gesundheitsfördernde Maßnahmen bringen der Schule qualitätssteigernde Effekte. Mit einer Zertifizierung nach dem Österreichischen Umweltzeichen können Bildungseinrichtungen ihr Image und ihre Anerkennung steigern. Durch die Beratung und die Maßnahmenumsetzung lernen die Schülerinnen und Schüler eine nachhaltige Wirtschaftsweise und die Schule als Betrieb kennen.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt für Bildungseinrichtungen 100 % bzw. max. 4.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Nachhaltige Produkte/Dienstleistungen

Die Beratung in diesem Modul hilft Betrieben in den Bereichen Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Ökodesign, NAWAROs, Ressourceneffizienz und UZ-Produkte (z.B. Papier, Reinigungsmittel usw.).

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Tourismusbetriebe

Die Beratungen umfassen alle Umweltaspekte eines Tourismusbetriebs, vom Abfallmanagement über Energiesparen bis hin zu gesunder Ernährung und umweltfreundlicher Anreise. Die Beratung dient zur Vorbereitung auf den Erwerb des Österreichischen Umweltzeichens für Tourismusbetriebe.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Beherbergungsbetriebe

Mit der Zertifizierung EU-Ecolabel für Beherbergungsbetriebe haben Beherbergungsbetriebe die Möglichkeit, ihr umweltpolitisches Engagement mit dem Gütesiegel nach außen zu tragen. Die Beratungsleistung zielt u.a. auf eine Begrenzung des Energieverbrauchs, des Wasserverbrauchs sowie der Abfallmenge ab. Ferner sollten durch die Beratung in den Beherbergungsbetrieben bevorzugt Erneuerbare Energieträger eingesetzt werden.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Re-Zertifizierung

In diesem Modul werden Beratungen zur Re-Zertifizierung von bestehenden Zertifizierungen (z.B. Österreichisches Umweltzeichen) und die Weiterentwicklung eines bestehenden Umweltmanagementsystems gefördert.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 16 Beratungsstunden bzw. bei Bildungseinrichtungen maximal 24 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 800 Euro. Für Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Vereine bzw. gemeinnützige Organisationen ist eine Förderhöhe von bis zu 100 % möglich. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Green Events

Veranstaltungen haben einen hohen sozialen wie kulturellen Wert – aber aufgrund des Ressourcenverbrauchs auch einen ökologischen Preis. Die Green Events Beratungen berücksichtigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte von der Planung bis zur Durchführung einer Veranstaltung.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis. 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: