Allgemeine Informationen
In Gemeinden, Gemeindeverbänden und Statutarstädten sind für die Aufnahme in ein Dienstverhältnis die Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
Voraussetzungen
Für eine Aufnahme als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter beziehungsweise als Beamtin oder Beamter sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
- Sonstige Nachweise
Art und Format der Nachweise
In der durch die Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Absatz 3, 86b Bundesabgabenordnung durch die Gemeinde oder den Gemeindeverband vorgegebenen Form.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Für eine Aufnahme als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter beziehungsweise als Beamtin oder Beamter kommen allgemein nur Personen in Betracht, bei denen nachstehende Voraussetzungen vorliegen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder bei Verwendungen, die nicht Inländerinnen und Inländern vorbehalten sind, auch die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat, wie Inländerinnen oder Inländern.
- Bei Vertragsbediensteten gilt ein Mindestalter von 17 Jahren.
- Volle Handlungsfähigkeit (minderjährige Vertragsbedienstete können aber mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden).
- Die persönliche, insbesondere gesundheitliche, und fachliche Eignung für den Dienst, für den sie aufgenommen werden (unter anderem Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift; einwandfreies Vorleben und dergleichen mehr).
Von diesen Voraussetzungen kann nur in begründeten Ausnahmefällen teilweise abgesehen werden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 22.03.2021
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