Allgemeine Informationen
Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeindebedienstete und Gemeindeverbandsbedienstete.
Voraussetzungen
Beamter/Beamtin einer Gemeinde (eines Gemeindeverbands) des Landes Oberösterreich mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut oder Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter einer Gemeinde (eines Gemeindeverbands) des Landes Oberösterreich mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, sofern die Beitragsgrundlage die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Absatz 2 Ziffer 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz übersteigt.
Fristen
Mit erfolgter Meldung durch den Dienstgeber besteht die Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.
Erledigungsdauer
Der Dienstgeber hat mit Arbeitsbeginn die Meldung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abzugeben.
Zuständige Stelle
Gemeinde (Gemeindeverband) als Dienstgeber und Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.
Verfahrensablauf
Die Dienstgeber melden die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden als Mitglieder der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden an, wodurch sie ab diesem Zeitpunkt den Versicherungsschutz im Bereich Kranken- und Unfallversicherung haben.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Die Dienstgeber melden den Namen, die 10stellige Sozialversicherungsnummer, die Wohnadresse und den Versicherungsbeginn über die Plattform „ELGA“ (= Elektronische Gesundheitsakte) der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden.
Art und Format der Nachweise
Die beruflichen Qualifikationen sind dem Dienstgeber vorzulegen. Leistungsansprüche bei anderen Sozialversicherungsträgern (zum Beispiel: Unfallrenten) sind der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden melden.
Kosten
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden fallen Dienstnehmer-Beiträge an, die auch die Mitgliedschaft bei der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abdecken. Bei Leistungen der Krankenfürsorge besteht ein 10 %-iger Selbstbehalt.
Zusätzliche Informationen
Mitversicherung von Angehörigen bzw. bestimmte Leistungsvergütungen sind auf der Homepage der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden abrufbar.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
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