Allgemeine Informationen
Die Personalentscheidungen in Gemeinde, Gemeindeverbände und Statutarstädte erfolgen nach objektiven Kriterien im Rahmen eines sogenannten Objektivierungsverfahrens.
Voraussetzungen
Bewerberin oder Bewerber.
Fristen
Die Dauer der Bewerbungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die in der Stellenausschreibung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, Auskünfte zur Beurteilung der objektiven Kriterien zu geben und entsprechende Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Gemeindedienst oder Besetzung auf den ausgeschriebenen Dienstposten; ihnen kommt keine Parteistellung zu.
Das Gemeindeamt (Der Geschäftsapparat des Gemeindeverbands) hat die innerhalb der Bewerbungsfrist eingelangten Bewerbungen zu sammeln und zu prüfen, ob die Bewerber(innen) die in der Stellenausschreibung festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Verspätet eingelangte Bewerbungen sind den Bewerber/innen unter Hinweis auf das Fristversäumnis zurückzustellen.
Anschließend hat das Gemeindeamt (der Geschäftsapparat des Gemeindeverbands) die Bewerbungen nach den Aufnahmekriterien zu prüfen und dem Personalbeirat einen begründeten Entwurf eines Aufnahme- oder Besetzungsvorschlags vorzulegen.
Der Personalbeirat prüft den Aufnahme- oder Besetzungsvorschlag und erstellt einen begründeten Aufnahme- oder Besetzungsvorschlag für das zuständige Organ. Das für die Personalentscheidung zuständige Organ der Gemeinde ist an den Aufnahme- oder Besetzungsvorschlag des Personalbeirats nicht gebunden. Anträge, die auf eine vom Vorschlag des Personalbeirats abweichende Entscheidung abzielen, sind jedoch zu begründen.
In der Folge beschließt das zuständige Organ der Gemeinde grundsätzlich eine Aufnahme.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Bewerbungsunterlagen und alle für eine Aufnahme erforderlichen sonstigen Unterlagen.
Art und Format der Nachweise
In der Art und dem Format, welches die Gemeinde, der Gemeindeverband oder die Statutarstadt vorgibt.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Im Landes- und Gemeinde(verbands)dienst werden jedenfalls folgende Personalentscheidungen nach objektiven Kriterien getroffen:
- die Aufnahme von Personen für eine befristete oder unbefristete Verwendung als Vertragsbedienstete(r);
- die Besetzung freier Beamten-Dienstposten;
- die Besetzung leitender Funktionen.;
Sofern landesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat jeder Personalentscheidung eine Stellenausschreibung und ein Objektivierungsverfahren vorauszugehen.
Die Bewerber/innen haben die in der Stellenausschreibung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, Auskünfte zur Beurteilung der objektiven Kriterien zu geben und entsprechende Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Landes- oder Gemeinde(verbands)dienst oder Besetzung auf den ausgeschriebenen Dienstposten.
Bewerbungsgesuche und deren Auswertung sind vertraulich zu behandeln. Über sie ist gegen jedermann, dem gegenüber keine Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
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