Allgemeine Informationen
Für eine Aufnahme als Beamtin oder Beamter müssen die gesetzlichen Pragmatisierungserfordernisse erfüllt werden.
Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeine und besonderen Pragmatisierungserfordernisse.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beginnt nach der erteilten Genehmigung der Landesregierung mit dem auf die Aushändigung des Pragmatisierungsdekrets folgenden Monatsersten oder dem darin festgesetzten späteren Monatsersten. Erfolgt die Aushändigung an einem Monatsersten, beginnt das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis frühestens mit diesem Tag.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Die Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis erfolgt auf Grund eines Antrages durch eine/einen Bedienstete/n durch Ernennung auf einen im Dienstpostenplan für Beamte vorgesehenen freien Dienstposten (Pragmatisierung), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf Pragmatisierung besteht nicht.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Bestellung des Leiters (der Leiterin) des Gemeindeamts ist der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. Dessen (deren) Pragmatisierung bedarf der Genehmigung der Landesregierung.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Pragmatisierungserfordernisse für die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sind die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen, wobei ein Lebensalter von mindestens 24 Jahren und höchstens 45 Jahren zum Zeitpunkt der Pragmatisierung und von höchstens 40 Jahren beim Eintritt sowie eine Dienstdauer von mindestens 2 Jahren mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % vorliegen müssen.
Zudem muss ein pragmatischer Dienstposten im Dienstpostenplan gegeben sein.
Besondere Pragmatisierungserfordernisse sind die Ablegung der vorgesehenen Dienstprüfung sowie der Nachweis jener Erfordernisse, die zur Erlangung einer bestimmten Verwendung zu erfüllen sind.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
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