Allgemeine Informationen
Landesdienst - Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen
Für eine Aufnahme als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter bzw. als Beamtin oder Beamter sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Land Oberösterreich, Direktion Personal
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Nachweis der Staatsangehörigkeit, Geburtsurkunde, Sonstige Nachweise
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Für eine Aufnahme als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter bzw. als Beamtin oder Beamter kommen allgemein nur Personen in Betracht, bei denen nachstehende Voraussetzungen vorliegen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder bei Verwendungen, die nicht Inländerinnen und Inländern vorbehalten sind, auch die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländerinnen oder Inländern.
- Bei Vertragsbediensteten gilt ein Mindestalter von 17 Jahren.
- Volle Handlungsfähigkeit (minderjährige Vertragsbedienstete können aber mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden).
- Die persönliche, insbesondere gesundheitliche, und fachliche Eignung für den Dienst, für den sie aufgenommen werden (u.a. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift; einwandfreies Vorleben, etc.).
Von diesen Voraussetzungen kann nur in begründeten Ausnahmefällen teilweise abgesehen werden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Landesbeamtengesetz 1993 .
- Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993 .
- Oö. Objektivierungsgesetz 1994 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
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