Landesdienst - Kranken- und Unfallfürsorge

Allgemeine Informationen

Landesdienst - Kranken- und Unfallfürsorge

Voraussetzungen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Land Oberösterreich

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Das Land Oberösterreich bedient sich als Dienstgeber zur Wahrnehmung der Krankenfürsorge und Unfallfürsorge für Landesbedienstete der "Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete (KFL)". Die KFL ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat Rechtspersönlichkeit. Sitz der KFL ist Linz. Die KFL ist berechtigt, das Landeswappen zu führen.

Alle Beamten sowie alle Vertragsbediensteten mit Dienstantritt ab 1. Jänner 2001 sind bei der KFL kranken- und unfallversichert.

Besonderheiten:

  • freie Arztwahl
  • (begrenzter) Anspruch auf Sonderklasse – Mehrbettzimmer (2. Klasse) in oö. Vertragskrankenhäusern
  • Selbstbehalt: 10 % (Ausnahme: Dienstunfall, Berufserkrankung)
  • Der Selbstbehalt kann durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Auf die Leistungen haben die Mitglieder Anspruch für sich selbst und für ihre Angehörigen.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021

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