Landesdienst – Dienstverhältnis auf Probe

Allgemeine Informationen

Landesdienst – Dienstverhältnis auf Probe

Voraussetzungen

Bedienstete bzw. Bediensteter nach dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Land Oberösterreich, Direktion Personal

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Dienstvertrag

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Die für die Einstellung vorgesehenen Personen werden grundsätzlich in ein Dienstverhältnis für die Dauer eines Monats auf Probe aufgenommen, wenn nicht ein Absehen von der Probezeit schriftlich vereinbart wird. Während der Probezeit kann es von jedem Vertragsteil jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden.

Rechtsbehelfe

Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete)

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021

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