Allgemeine Informationen
Landesdienst – Dienstverhältnis auf Probe
Voraussetzungen
Bedienstete bzw. Bediensteter nach dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Land Oberösterreich, Direktion Personal
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Dienstvertrag
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Die für die Einstellung vorgesehenen Personen werden grundsätzlich in ein Dienstverhältnis für die Dauer eines Monats auf Probe aufgenommen, wenn nicht ein Absehen von der Probezeit schriftlich vereinbart wird. Während der Probezeit kann es von jedem Vertragsteil jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
Rechtsbehelfe
Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete)
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021
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