Allgemeine Informationen
Landesdienst - Pragmatisierung
Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeine und besonderen Pragmatisierungserfordernisse
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Land Oberösterreich, Direktion Personal
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Sinn der Pragmatisierung:
Bedienstete in besonders verantwortungsvollen Positionen sollen die Gesetze frei von Einflussnahme und Druck durch Außenstehende vollziehen können, ohne dienstliche Nachteile fürchten zu müssen.
Die Pragmatisierung bedeutet einen Kündigungsverzicht seitens des Dienstgebers (Entlassungen sind auch bei Beamten möglich). Pragmatisierungsvoraussetzungen:
- die österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen siehe § 5 Abs. 2 Oö. LBG);
- volle Handlungsfähigkeit;
- persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung;
- das 24. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 45. Lebensjahr; ist zum Zeitpunkt der Pragmatisierung vollendet (höchstens 40 Jahre beim Eintritt in den Landesdienst);
- mindestens zwei Jahre Landesdienstzeit;
- freier pragmatischer Dienstposten im Rahmen des Dienstpostenplans;
- Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden in den letzten zwei Jahren vor der Pragmatisierung (die Zeiten einer Mutter- bzw. Väter-Karenz sowie einer Teilzeit zur Kinderbetreuung auch mit weniger als 20 Wochenstunden sind im Ausmaß von höchstens einem Jahr in diese Zeit einzurechnen);
- überdurchschnittliche Arbeitsleistung;
- erfolgreich absolvierte Dienstausbildung (Modul 2) oder gleichwertige frühere Dienstausbildung;
- es bestand noch kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich;
- kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einer anderen Gebietskörperschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung;
Pragmatisierungsbereiche:
- Bezirkshauptmannschaften (ab Sachbearbeiterebene aufwärts),
- Sachverständigendienst,
- zentrale strategische Abteilungen, Fachabteilungen des Amtes (ab Sachbearbeiterebene aufwärts),
- gesetzlich geregelte Fälle (z.B. Richter am Oö. LVwG) oder auch
- in begründeten Einzelfällen in anderen Bereichen (hohes Maß an Verantwortung, Führungsposition, besonders konfliktträchtiger Kundenkontakt).
Keine Pragmatisierungen:
- In Anstalten und Betrieben,
- in Schulen (Lehr- und Verwaltungspersonal in Musikschulen, Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen, Privatschulen, Anton Bruckner Privatuniversität),
- in Kultureinrichtungen oder
- bei unterstützendem und handwerklichem Personal.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021
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