Allgemeine Informationen
Das Land Oberösterreich bietet für Unternehmen finanzielle Unterstützungen für Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie an. Der Schwerpunkt der Fördermöglichkeiten liegt dabei auf
- Abfall und Ressourcen
- Boden
- Energie
- Klima
- Luft, Lärm und Strahlen
- Umweltwissen und Umweltaktivitäten
Das Land OÖ gewährt zu den angeführten Schwerpunkten nichtrückzahlbare Barzuschüsse.
Voraussetzungen
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
- Erfüllung und Einhaltung der Voraussetzungen für
- De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013) oder
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), ABl. L 187 vom 26.06.2014
- Ebenso sind alle, auf das jeweilige Detailprogramm abgestimmte, formalen und technische Kriterien zu erfüllen und einzuhalten.
Fristen
Die Gewährung einer Förderung setzt voraus, dass
- bei Ansuchen gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 das Förderungsansuchen einschließlich der Unterlagen gemäß § 8 bei der Abwicklungsstelle des Landes Oberösterreich oder einer in deren Vertretung zur Annahme von Ansuchen berechtigten Stelle (Einreichstelle) oder der Abwicklungsstelle des Bundes gemäß § 11 UFG vor Beginn der Maßnahme, eingelangt ist. Der Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme hat den unionsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und ist bei der Abwicklungsstelle des Bundes gemäß § 11 UFG (Link siehe zusätzliche Informationen).
- Das Ansuchen auf Förderung gemäß De-minimis-Beihilfen, Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013) ist entweder unter Verwendung des von der Abwicklungsstelle aufgelegten Antragsformulares oder formlos (Art der Antragstellung abhängig von der Förderungsaktion) an das Amt der Oö. Landesregierung vor Beginn der Maßnahme, für Förderungen in Rahmen von Sonderaktionen binnen der von der Abwicklungsstelle hierfür festzulegenden Frist, zu richten.
Erledigungsdauer
Keine Fristen definiert.
Zuständige Stelle
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz
Verfahrensablauf
- Einlangen des Antrages
- Vorprüfung des Antrages samt Einreichunterlagen durch die Förderstelle
- Allenfalls Nachforderung von Unterlagen.
- Beurteilung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Fördervorschlag erarbeitet.
- Genehmigung: Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder die Landesregierung wird eine Förderungserklärung, mit dem Ersuchen um Unterzeichnung, übermittelt.
- Auszahlung: Nach Retournierung der Förderungserklärung bzw. Prüfung der Abrechnungsunterlagen wird der gewährte Förderungsbetrag auf die angegebene Kontoverbindung angewiesen.
Authentifizierung und Signatur
Die Anträge sind mit Unterschrift oder bei Online-Anträgen durch Zustimmungserklärungen zu signieren.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden durch
- die jeweiligen rechtlichen Grundlagen und
- das jeweilige Förderprogramm
definiert.
Art und Format der Nachweise
Schriftlich (d.h. elektronisch oder physisch)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei, jedoch alle mit der Abwicklung einer Landesförderung auflaufenden Gebühren udgl. (mit Ausnahme von Portospesen) sowie Aufwendungen, die dem Land neben dem üblichen Bearbeitungsaufwand erwachsen (etwa für die Einholung von Sachverständigengutachten udgl.), sind auf die Landesförderung anzurechnen.
Zusätzliche Informationen
Die Details und näheren Bestimmungen sind in den jeweiligen Förderprogrammen geregelt.
-
Förderungen des Landes OÖ zu den Themen Umwelt und Energie.
Detaillierte Informationen, Fördervoraussetzungen und Antragsformulare
- Umweltförderungen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) .
Rechtsbehelfe
Siehe nachfolgende Links
Rechtsgrundlagen
Siehe nachfolgende Links
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen .
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Umweltschutz
Letzte Aktualisierung: 08.01.2021
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