Nachhaltigkeitsbericht oder CSR-Beratung

Geförderte Beratungsleistungen im Rahmen der Betriebliche Umweltoffensive (BUO)

Nachhaltig handelnde Unternehmen (egal ob KMU oder Großunternehmen) können ihre gesellschaftliche Verantwortung in Form eines Nachhaltigkeitsberichts und/oder einer CSR-Beratung (Corporate Social Responsibility) in ihrer unternehmerischen Tätigkeit verankern. Nachhaltigkeitsberichte bieten den Unternehmen die Möglichkeit, ihre sozialen, ökologischen und ökonomischen Anstrengungen auf Papier zu bringen und ihre Fortschritte aufzuzeigen.

Förderung

Die Beratung wird gefördert aus Mitteln des Landes , kofinanziert aus Mitteln des Kilma- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Es kommt die De minimis-Verordnung zur Anwendung.

Gefördert werden maximal 40 Beratungsstunden. Die Förderhöhe beträgt 50 % bzw. max. 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin

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