Immer mehr ausländische Behörden achten verstärkt darauf, dass auf deren Hoheitsgewässern nur mehr Yachten (Sportboote) mit amtlicher Zulassung (Seebrief) zum Einsatz gelangen!
Seit dem Frühjahr 2001 verlangen nunmehr auch die Hafenbehörden von Italien, Kroatien und Slowenien das Mitführen einer amtlichen Zulassung!
Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ, Yachtclubs, ...) werden nicht mehr akzeptiert!
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Seeschifffahrt (SVD-Verk/E-22)
Antrag auf Zulassung gemäß § 11 SeeSchFG
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Binnenschifffahrt / Seeschifffahrt (SVD-Verk/E-43)
Abmeldung
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Ausrüstungslisten für Fahrtbereiche: