Beurteilung der Hangwassergefährdung

Beurteilung und Bewertungskriterien der Hangwassergefährdung

Die Beurteilung der Hangwassergefährdung erfolgt in drei Kategorien:

  • keine Gefährdung
  • geringe Gefährdung
  • hohe Gefährdung
     
Beurteilung der Hangwassergefährdung
Keine Hangwassergefährdung Keine Maßnahmen erforderlich, keine Einschränkungen für die Widmung und Bebauung (augenscheinlich keine Hangwasser­gefährdung erkennbar)
Geringe Hangwassergefährdung Maßnahmen erforderlich. Maßnahmenumfang und deren Umsetzung können im Zuge des Bauverfahrens festgelegt werden.
Hohe Hangwassergefährdung Schutzmaßnahmen erforderlich bzw. Widmung nicht möglich. Bevor eine Widmung möglich ist, müssen Maßnahmen des Hang­wasser­managements (Projekt) umgesetzt bzw. deren Umsetzung rechtlich oder ver­traglich (Bebauungsplan, Baulandsicherungsvertrag) abge­sichert sein.

Wichtig ist die Plausibilitätsprüfung vorhandener Unterlagen zur Hangwassergefährdung. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Überprüfung der in der Hangwasserhinweiskarte ausgewiesenen Hangwassergefährdung. Die Plausibilitätsprüfung ist auf Basis des lokal vorhandenen Wissens vorzunehmen.

In die Plausibilitätsprüfung sollen insbesondere Erfahrungen und Kenntnisse zum Untergrund und zu hydraulisch wirksamen Anlagen wie Verrohrungen und Durchlässen eingehen.

Das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung ist in den Einreichunterlagen zu dokumentieren. Wenn die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass keine Gefährdung durch Hangwasser gegeben ist, ist ein entsprechender Vermerk zu machen. 

Wenn die Hangwasserhinweiskarte eine Gefährdung durch Hangwasser ausweist, die Plausibilitätsprüfung jedoch ergibt, dass keine Gefährdung durch Hangwasser gegeben ist, soll dies durch einen entsprechend begründeten Vermerk in den Antragsunterlagen dokumentiert werden.

Bewertungskriterien
 

Hangwassergefährdung - Bewertungskriterien im Raumordnungsverfahren

Hangwassergefährdung  - Bewertungskriterien im Raumordnungsverfahren

Bemessungsniederschlag N100, D30; Beobachtungen; Karten; Topographie; Flächennutzung
keine Berücksichtigung hydraulisch wirksamer Anlagen, die auf dem Höhenschichtenlinienplan nicht erkennbar sind
Kriterien zur Bewertung der Gefährdung durch Hangwasser im RO-Verfahren Geringe Hangwassergefährdung Hohe Hangwassergefährdung
Gefälle­­verhältnisse im Einzugsgebiet kein Gefälle zum Grundstück hin (deutliches) Gefälle zum Grundstück hin
Geländeformen Diffuses, flächiges Abfließen Senke, Abflusskorridor, Mulde
Fremde Rechte: Wasserrecht, Anrainer etc.

keine Beeinflussung

Fremder Rechte erwartbar
Beeinflussung Fremder Rechte möglich
Ausmaß der Gefährdung, des Risikos:
Größe der Planungsfläche  
kleine Widmungsfläche, wenige Objekte   große Widungsfläche, Siedlung
Größe des Einzugsgebietes   klein groß
Lage der Widmungsfläche in Bezug auf bestehende Widmungen z.B. Lücke in einer geschlossenen Siedlung 

z.B. Lücke in einer

Bebauung quer zum

Hang, direkter Hangwasseranstrom (v.a. oberste

Bebauungsreihe)

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: