Die Beurteilung der Hangwassergefährdung erfolgt in drei Kategorien:
- keine Gefährdung
- geringe Gefährdung
- hohe Gefährdung
Keine Hangwassergefährdung | Keine Maßnahmen erforderlich, keine Einschränkungen für die Widmung und Bebauung (augenscheinlich keine Hangwassergefährdung erkennbar) |
Geringe Hangwassergefährdung | Maßnahmen erforderlich. Maßnahmenumfang und deren Umsetzung können im Zuge des Bauverfahrens festgelegt werden. |
Hohe Hangwassergefährdung | Schutzmaßnahmen erforderlich bzw. Widmung nicht möglich. Bevor eine Widmung möglich ist, müssen Maßnahmen des Hangwassermanagements (Projekt) umgesetzt bzw. deren Umsetzung rechtlich oder vertraglich (Bebauungsplan, Baulandsicherungsvertrag) abgesichert sein. |
Wichtig ist die Plausibilitätsprüfung vorhandener Unterlagen zur Hangwassergefährdung. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Überprüfung der in der Hangwasserhinweiskarte ausgewiesenen Hangwassergefährdung. Die Plausibilitätsprüfung ist auf Basis des lokal vorhandenen Wissens vorzunehmen.
In die Plausibilitätsprüfung sollen insbesondere Erfahrungen und Kenntnisse zum Untergrund und zu hydraulisch wirksamen Anlagen wie Verrohrungen und Durchlässen eingehen.
Das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung ist in den Einreichunterlagen zu dokumentieren. Wenn die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass keine Gefährdung durch Hangwasser gegeben ist, ist ein entsprechender Vermerk zu machen.
Wenn die Hangwasserhinweiskarte eine Gefährdung durch Hangwasser ausweist, die Plausibilitätsprüfung jedoch ergibt, dass keine Gefährdung durch Hangwasser gegeben ist, soll dies durch einen entsprechend begründeten Vermerk in den Antragsunterlagen dokumentiert werden.
Bewertungskriterien
Hangwassergefährdung - Bewertungskriterien im Raumordnungsverfahren |
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Bemessungsniederschlag N100, D30; Beobachtungen; Karten; Topographie; Flächennutzung keine Berücksichtigung hydraulisch wirksamer Anlagen, die auf dem Höhenschichtenlinienplan nicht erkennbar sind |
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Kriterien zur Bewertung der Gefährdung durch Hangwasser im RO-Verfahren | Geringe Hangwassergefährdung | Hohe Hangwassergefährdung |
Gefälleverhältnisse im Einzugsgebiet | kein Gefälle zum Grundstück hin | (deutliches) Gefälle zum Grundstück hin |
Geländeformen | Diffuses, flächiges Abfließen | Senke, Abflusskorridor, Mulde |
Fremde Rechte: Wasserrecht, Anrainer etc. |
keine Beeinflussung Fremder Rechte erwartbar |
Beeinflussung Fremder Rechte möglich |
Ausmaß der Gefährdung, des Risikos: Größe der Planungsfläche |
kleine Widmungsfläche, wenige Objekte | große Widungsfläche, Siedlung |
Größe des Einzugsgebietes | klein | groß |
Lage der Widmungsfläche in Bezug auf bestehende Widmungen | z.B. Lücke in einer geschlossenen Siedlung |
z.B. Lücke in einer Bebauung quer zum Hang, direkter Hangwasseranstrom (v.a. oberste Bebauungsreihe) |