Dem Preisgesetz unterliegen die Preise für Sachgüter und Leistungen. Das Gesetz sieht jedoch keine generelle Preisregelung vor, sondern geht vom Bestehen des freien Marktes aus, wobei es bestimmte Eingriffsmöglichkeiten vorsieht. Unter bestimmten Umständen, z.B. in Krisensituationen, kann der zuständige Bundesminister Preise für bestimmte Produkte bestimmen, einen Preisstopp verfügen und Informationspflichten veranlassen.
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