Was ist eine ökologisch wertvolle Fläche?
Dabei handelt es sich insbesondere um extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden, die sich häufig durch Bodennässe oder Magerkeit des Standortes auszeichnen. Das Vorhandensein von geschützten Tieren oder Pflanzen oder die Lage in einem Schutzgebiet sind nicht Voraussetzung.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die ökologisch wertvolle Wiesen, Weiden oder Ackerrandstreifen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und am ÖPUL teilnehmen können (AMA Bestimmungen).
Wie wird gefördert?
Die Prämie pro Hektar und Jahr errechnet sich aus den vereinbarten Naturschutzauflagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Generelle Auflagen
- mindestens eine Nutzung alle 2 Jahre, maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahr.
- keine maschinelle Entsteinung
- keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
- keine Neuentwässerung
- keine Lagerung von Siloballen
- keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost
- keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge, Engerlingsbefall und andere Ereignisse höherer Gewalt)
- keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden)
- im Falle von Bewirtschaftungsauflagen, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch
Die generellen Auflagen/Verbote gelten für alle Naturschutzflächen. Diese Auflagen können nicht durch zusätzliche Angaben in der Projektbestätigung aufgehoben werden. Mit der Anmeldung der Maßnahme NAT verpflichtet sich der Betrieb automatisch zur Einhaltung der generellen Auflagen sowie zu den weiteren Auflagen der Projektbestätigung.
Bewirtschaftungsmaßnahmen
- Mahd mit Auflagen zum Beispiel zu Schnittzeitpunkt, Düngung, Nutzungsintensität, etc.
- Beweidung
- Ackerstilllegung
- Spezielle, projektbezogene Zusatzvereinbarungen sind möglich
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung zur Begutachtung/Kartierung von Naturschutzflächen im Rahmen des ÖPUL 2023 - 2027 (LWLD-N/E-4)
- Lesbare Kopie der Hofkarte mit eingezeichneten WF-Flächen (Schläge des Antrags müssen bereits digitalisiert sein)
- Kopie von Flächenbogen und Flächennutzung des letzten Mehrfachantrages
Abwicklung / Antragstellung
- Der Antrag für das Förderjahr 2025 ist bis 31. Mai 2024 bei der Abteilung Naturschutz im Amt der Oö. Landesregierung einzubringen.
- Bereitstellung der Projektbestätigung im eAMA.
- Beantragung der Maßnahme (Code: NAT) im Mehrfachantrag von 2.11.2024 - 31.12.2024
Projektbestätigung
Projektbestätigungen können im eAMA selbst eingesehen und gespeichert werden. Ein Versand per Post wird nicht mehr durchgeführt.