Was ist eine ökologisch wertvolle Fläche?
Dabei handelt es sich insbesondere um extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden, die sich häufig durch Bodennässe oder Magerkeit des Standortes auszeichnen. Das Vorhandensein von geschützten Tieren oder Pflanzen oder die Lage in einem Schutzgebiet sind nicht Voraussetzung.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die ökologisch wertvolle Wiesen, Weiden oder Ackerrandstreifen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und am ÖPUL teilnehmen können (AMA Bestimmungen).
Wie wird gefördert?
Die Prämie pro Hektar und Jahr errechnet sich aus den vereinbarten Naturschutzauflagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Generelle Auflagen
- mindestens eine Nutzung alle 2 Jahre, maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahr.
- keine maschinelle Entsteinung
- keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
- keine Neuentwässerung
- keine Lagerung von Siloballen
- keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost
- keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge, Engerlingsbefall und andere Ereignisse höherer Gewalt)
- keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden)
- im Falle von Bewirtschaftungsauflagen, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch
Die generellen Auflagen/Verbote gelten für alle Naturschutzflächen. Diese Auflagen können nicht durch zusätzliche Angaben in der Projektbestätigung aufgehoben werden. Mit der Anmeldung der Maßnahme NAT verpflichtet sich der Betrieb automatisch zur Einhaltung der generellen Auflagen sowie zu den weiteren Auflagen der Projektbestätigung.
Bewirtschaftungsmaßnahmen
- Mahd mit Auflagen zum Beispiel zu Schnittzeitpunkt, Düngung, Nutzungsintensität, etc.
- Beweidung
- Ackerstilllegung
- Spezielle, projektbezogene Zusatzvereinbarungen sind möglich
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung zur Begutachtung/Kartierung von Naturschutzflächen im Rahmen des ÖPUL 2023 - 2027 (LWLD-N/E-4)
- Lesbare Kopie der Hofkarte mit eingezeichneten WF-Flächen (Schläge des Antrags müssen bereits digitalisiert sein)
- Kopie von Flächenbogen und Flächennutzung des letzten Mehrfachantrages
Abwicklung / Antragstellung
- Ein Neueinstieg in die ÖPUL-Periode 2023 bis 2027 ist nicht mehr möglich.
- Für Betriebe, die bereits an der Naturschutzmaßnahme teilnehmen, besteht jedoch die Möglichkeit, eine Flächenausweitung für den MFA 2026 bis Ende Mai 2025 zu beantragen.
Projektbestätigung
Projektbestätigungen können im eAMA selbst eingesehen und gespeichert werden.