Regionaler Naturschutzplan - im ÖPUL

Im ÖPUL 2023 – 2027 wird wieder die Maßnahme Regionaler Naturschutzplan angeboten.

Was ist der Regionale Naturschutzplan?

Der Regionale Naturschutzplan ist eine festgelegte Gebietsabgrenzung, innerhalb derer bestimmte Auflagenpakete zur Bewirtschaftung von Naturschutzflächen von den landwirtschaftlichen Betrieben ausgewählt und zur Förderung beantragt werden können.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die ökologisch wertvolle Wiesen, Weiden oder Ackerflächen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und am ÖPUL Programm teilnehmen.

Wie wird gefördert?

Der Regionale Naturschutzplan setzt sich aus der Flächenprämie pro Hektar und Jahr sowie der Betriebsprämie in der Höhe von 270,00 € pro Jahr für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung zusammen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Lage der beantragten Förderfläche in der Gebietskulisse des Regionalen Naturschutzplans
  • Auswahl eines Auflagenpakets für die beantragte Fläche im Formular "LWLD-N/E-4 Begutachtung von Naturschutzflächen" (siehe unten)

  • Formular "LWLD-N/E-4 Begutachtung von Naturschutzflächen" mit eingetragenem Auflagenpaket (siehe Formular Punkt 2, rechte Spalte)

Abwicklung / Antragstellung

  1. Die Antragsstellung ist bis 31. Dezember 2024 bei der Abteilung Naturschutz im Amt der Oö. Landesregierung einzubringen.
  2. Bereitstellung der Projektbestätigung durch die Abteilung Naturschutz erfolgt bis spätestens 31. März 2025 im eAMA.

Für die Eingabe der Naturschutzfläche in das INVEKOS GIS muss der Schlag digitalisiert vorliegen. Schlagdigitalisierung erfolgt diese im Zuge der Mehrfachantragstellung.

Formular

  • Beilagen

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Das Ländliche Fortbildungsinstitutes (LFI) bietet die Kurs-Nr. 8624, 8625, 8698 „Der regionale Naturschutzplan“ mit verschiedenen Terminen, Formaten und Themen. Näheres im Bildungsprogramm des LFI.

Für dieses Jahr wird die Prämie von 270,00 € pro Betrieb nicht ausbezahlt. Die Flächenförderung wird trotzdem gewährt.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der NAT-Maßnahme entsteht durch die Projektbestätigung in Verbindung mit dem Mehrfachantrag.

Hangneigung, Unebenheiten

Ersichtlich im Agraratlas unter https://agraratlas.inspire.gv.at 

  • leicht bewirtschaftbar: Hangneigung bis 35 %, keine bis wenige Unebenheiten
  • mittelschwer bewirtschaftbar: Hangneigung 36-50 %
  • schwer bewirtschaftbar: Hangneigung über 50 %

Vernässung

  • leicht bewirtschaftbar: leichte, zeitweilige Vernässung während der Vegetationsperiode
  • mittelschwer bewirtschaftbar: mittelstarke, ständige Vernässung während der Vegetationsperiode
  • schwer bewirtschaftbar: starke, ständige Vernässung während der Vegetationsperiode

Bildungsveranstaltungen

Bildungsveranstaltungen

Nachfolgend eine Auflistung zur Absolvierung der Bildungsmaßnahme für den Regionalen Naturschutzplan. An- und Abmeldungen, weitere Informationen ausschließlich bei den Veranstaltern bzw. Organisatoren der Veranstaltungen.

Bei LFI Veranstaltungen wird die Teilnahmebestätigung vom Veranstalter an die Abteilung Naturschutz übermittelt. Bei allen anderen Veranstaltungen muss die Teilnahmebestätigung selbständig unter Angabe der Betriebsnummer an n.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

DORIS-Karte Regionaler Naturschutzplan

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: