Gewerbeausübung

Hier finden Sie einige nützliche Links zur Gewerbeanmeldung.

Für die Gewerbeanmeldungen sind in 1. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig. Weiters besteht die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung.

 

Bezirkshauptmannschaften und Magistrate

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: