Hauptaufgaben des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats sind (§ 12 Abs. 1 Oö. Parteienfinanzierungsgesetz):
- Überprüfung der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen(§ 9)
- Überprüfung der Einhaltung der Spendenobergrenze (§ 11)
- Verhängung von Geldbußen nach dem Oö. Parteienfinanzierungsgesetz
§ 12 Abs. 1 Oö. Parteienfinanzierungsgesetz:
„Zur Überprüfung der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen (§ 9) sowie der Spendenobergrenze (§ 11) und zur Verhängung von Geldbußen nach diesem Landesgesetz ist der Oberösterreichische Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat eingerichtet, der auf Grund der Berichte gemäß § 10 Abs. 1 oder 2 sowie § 11 Abs. 2 zu entscheiden hat.“