Aufgrund der Organisationsvorschriften (Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung, Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung, Kompetenzen-Katalog)
- liegt die politische Zuständigkeit für den Oö. Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat bei Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer,
- ist die Geschäftsstelle des Oö. Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats bei der Abteilung Präsidium eingerichtet.
Der Senat besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitz, Vorsitz-Stellvertretung, weiteres Mitglied) sowie drei Ersatzmitgliedern.
Zwei Mitglieder müssen ein Rechtswissenschaftsstudium vollendet haben; das dritte Mitglied muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen. Weitere Voraussetzungen sind: zumindest zehnjährige Berufserfahrung, umfassende Kenntnisse des österreichischen Parteiensystems, jede Gewähr für Unabhängigkeit, anerkannte hervorragende Befähigung auf Grund der bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft oder Bildung.
Die Mitglieder werden von der Landesregierung für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen, das bei Verhinderung des Mitglieds an dessen Stelle tritt. Eine Weiterbestellung ist zulässig.
Der Senat entscheidet bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Entscheidungen über Geldbußen sind auf der Internetseite des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zu veröffentlichen. Die Entscheidungen des Senats unterliegen nicht der Aufhebung oder Abänderung im Verwaltungsweg. Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats entscheidet das Landesverwaltungsgericht durch Senat.