Tagung am 7. Oktober 2020 als Videokonferenz (Vorsitz Tirol)

Beschlüsse der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht von Frau
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie zur Kenntnis.

Regierungsprogramm

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt das im Regierungsprogramm enthaltene ambitionierte Ziel des Bundes auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, die Klimaneutralität in Österreich bereits im Jahr 2040 zu erreichen.

Wichtig ist ein rasches Umsetzen dieser Vorhaben in Hinblick auf die Einhaltung der jährlichen Klimaschutzziele und die Vermeidung von Zertifikatszukäufen.

COVID-19 und Green Recovery

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstreicht, dass Maßnahmen der Gebietskörperschaften zur Bekämpfung der ökonomischen und sozialen Folgen von COVID-19 klimafreundlich ausgestaltet werden müssen, um Synergien für das Erreichen der Klimaziele zu maximieren und mögliche klimakontraproduktive Auswirkungen („Lock-In-Effekte“) zu vermeiden.

Die KlimaschutzreferentInnen der Bundesländer begrüßen die bisherigen Maßnahmen des Bundes sowie die im Rahmen der „Klimaschutzmilliarden“ für 2021 und 2022 geplanten Maßnahmen.

Governance

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz hält fest, dass die Klimaschutzpolitik von Bund und Ländern sowohl auf der Ebene der Politik als auch der Verwaltung nur partnerschaftlich erfolgen kann. Die neue ebenenübergreifende Governance für den Klimaschutz und die Einrichtung eines „Klimakabinetts" im KSG unter Einbindung der Länder, wie im Regierungsprogramms 2020-2024 (S. 74) vorgesehen, schafft dafür eine hervorragende Grundlage. Aufbauend auf künftige Regelungen im KSG wird eine laufende Vorbereitung, Koordination und Abstimmung der Themen zwischen Bund und Ländern erforderlich sein. Die KlimaschutzreferentInnen der Länder bieten dafür die bestehende Struktur der KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder an.

Die KlimaschutzreferentInnen der Bundesländer ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, auf eine strukturelle partnerschaftliche Einbindung der Länder auf allen Ebenen hinzuwirken.

Nationaler Energie- und Klimaplan

Die KlimaschutzreferentInnen der Bundesländer und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kommen überein, gemeinsam und eng abgestimmt an der forcierten Umsetzung und Ergänzung der Maßnahmen im NEKP in Hinblick auf die zu erwartenden höheren Ziele für Österreich im Jahr 2030 zu arbeiten, um eine Einhaltung der Vorgaben aus dem Übereinkommen von Paris zu gewährleisten. Die Länder verweisen dabei auf die im Begutachtungsprozess genannten Anmerkungen und Vorschläge.

Klimakommunikation

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt die Erstellung einer KlimaKommunikationsstrategie mit den Schwerpunkten Bewusstseinsbildung, Kommunikation und Bildung für den Klimaschutz unter Einbindung der Bundesländer. Sie ersucht möglichst rasch hierzu einen offiziellen Prozess zu starten.

Bundesländer Treibhausgasemissionen Datenverfügbarkeit

Um rasch auf Abweichungen bei der Zielerreichung des Treibhausgaszieles reagieren zu können, soll die Datengrundlage für die Auswertung der Treibhausgasbilanzen ehest möglich den Ländern zu Verfügung gestellt werden. Das derzeitige Zeitintervall von fast 2 Jahren bis zum Vorliegen der Bundesländer Treibhausgasbilanzen ist derzeit zu lange und müsste deutlich verkürzt werden. Diesbezüglich soll der bestehende Abstimmungsprozess im Rahmen der Bundesländer-Luftschadstoffinventur genutzt werden.

EU-Klimapolitik

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet es für notwendig, dass alle Staaten ihren Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten und begrüßt daher die Initiativen der Europäischen Kommission zu einer ambitionierteren europäischen Klimapolitik, welche auch die Erreichung der Länderziele im non-ETS unterstützt.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene für eine ehestmögliche Anpassung der Klima- und Energieziele 2030, die mit dem Ziel der EU-Klimaneutralität 2050 kompatibel sind, einzutreten.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt die Ambitionen der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform und ruft dazu ihre Beschlüsse aus den Jahren 2015 bis 2019 (VSt-1455 vom 12.11.2015, VSt-1455/1 vom 22.02.2016, VSt-1455/3 vom 20.03.2017, VSt-1455/4 vom 29.01.2018, VSt-1455/5 vom 12.4.2019 und VSt-1455/9 vom 16.09.2019) in Erinnerung.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Finanzen einen permanenten Abstimmungsprozess im Rahmen der Governance (siehe TOP 2) hinsichtlich der finanziellen Belastungen bezüglich der (Nicht-)Erfüllung der Ziele des internationalen Klimaschutzübereinkommens von Paris sowie der EU-rechtlichen Verpflichtungen mit den Ländern unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen mit den Landesfinanzabteilungen und Beiziehung der KlimaexpertInnen der Länder und des Bundesministeriums für Klimaschutz zu etablieren und ruft dazu den Beschluss der LandesfinanzreferentInnenkonferenz vom 12. April 2019 (VSt-2418/196) in Erinnerung.
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Finanzen, die Versteigerungserlöse aus dem Zertifikatshandel (Emissionszertifikategesetz) als zusätzliche Mittel für zusätzliche Maßnahmen des NEKP für den Klimaschutz und klimagerechte Innovation zweckzubinden. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herr Bundesminister für Finanzen werden ersucht, ein für alle Bundesländer gleichberechtigt zugängliches Förderinstrument zu schaffen, um damit den Klimaschutz zu unterstützen. Für die genauere Maßnahmenauswahl wird in Hinblick auf die Nutzung von Synergieeffekten ein Abstimmungsprozess mit dem BMK angeregt bzw. wäre über Umsetzungen zu berichten.
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Finanzen unter Bedachtnahme allfälliger „Strafzahlungen“ durch drohende Zertifikatskäufe bis 2030 und dem voraussichtlichen Mangel an verfügbaren Zertifikaten die finanziellen Ressourcen zur kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung von notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
  5. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Finanzen die Umsetzung einer aufkommensneutralen, sozial-ökologischen Steuerreform rasch voranzutreiben und sicherzustellen, dass die jeweiligen LänderexpertInnen in die sogenannte „Taskforce ökosoziale Steuerreform“ bzw. einem gleichwertigen Gremium entsprechend eingebunden werden.
  6. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik, die Ansinnen in finanzieller Hinsicht (Beschlussempfehlungen 2. bis 5.) zu unterstützen und dieses Ersuchen an den Bundeminister für Finanzen mitzutragen.
  7. Zur weiteren Diskussion der Beschlusspunkte und der Rückmeldung des Bundesministeriums für Finanzen sowie der allfälligen Finanzierung der „Cost-of-Inaction“ wird die Verbindungsstelle ersucht, den Bundesminister für Finanzen zur nächsten Tagung der LKRK einzuladen.

Dieser Beratungspunkt wurde nur in der Vorkonferenz der beamteten LandesklimaschutzreferentInnen behandelt. Als Ergebnis wurde der Bericht von Tirol
dankend zur Kenntnis genommen.

Die LandesklimaschutzreferentInnen werden, soweit dafür ein geeigneter Rahmen im jeweiligen Bundesland vorhanden ist, eine Beteiligung am Forschungsprogramm StartClim prüfen.

Die LandesklimaschutzreferentInnen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beauftragen ihre KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder bzw. die Klima- und Umweltsektion des BMK, gemeinsam mit dem Energie- und Klimafonds bzw. dem CCCA einen Forschungsschwerpunkt zu „kostenoptimalem Pfad zur Klimaneutralität“ auszuarbeiten.

Die LandesklimaschutzreferentInnen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beauftragen ihre KlimaschutzkoordinatorInnen, eine Überarbeitung der ÖKS15 Szenarien zu veranlassen, sobald die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnen begrüßen die geplante „Kommunikationskampagne Klimaschutz“ der Bundesregierung und bekunden ihre Bereitschaft zu einer gemeinsamen, mit den diesbezüglichen Aktivitäten der Länder abgestimmten Vorgangsweise. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Länder im Wege der KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder von Anbeginn in die Erarbeitung und Umsetzung der „Kommunikationskampagne Klimaschutz“ mit dem Ziel einer gemeinsamen, inhaltlich und zeitlich abgestimmten, Vorgangsweise einzubinden.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet die Nutzung der Expertise der Wissenschaft, insbesondere der „Scientists for Future“ in der „Kommunikationskampagne Klimaschutz“ für sehr wichtig und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, diese entsprechend einzubinden.
  3. Die in den „Scientists for Future“ zusammengeschlossenen Wissenschaftler*innen leisten - zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben – wichtige inhaltliche Arbeit und Kommunikation. Um diesen – neuen – Herausforderungen gerecht werden zu können, bedarf es einer entsprechenden Organisations-, Kommunikations- und Vernetzungsstruktur. Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die erfolgreiche Umsetzung an der Paris Lodron Universität Salzburg ersucht, die Möglichkeiten der Einrichtung unterstützender Strukturen an allen Universitäten, wo „Scientists for Future“ tätig sind, zu prüfen und zu unterstützen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen.

Die KlimaschutzreferentInnen der Bundesländer werden sich dafür einsetzen, dass die Einsetzbarkeit des Vorsorgechecks Naturgefahren im Klimawandel im jeweiligen Bundesland rasch geprüft wird, sodass der Naturgefahrencheck möglichst ab 2021 eingesetzt werden kann. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, soweit notwendig einzelne Bundesländer bei diesem Prozess zu unterstützen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich dafür einzusetzen, dass bundesseitig die Online-Plattform weiterhin finanziert wird.

Klimachecks sind grundsätzlich wichtige Instrumente in der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Um sehr rasch geeignete, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Instrumente zur Verfügung zu haben, wird das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht, gemeinsam mit den KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder einen ersten Entwurf für eine Systematik- und Bewertungsmethode zu erarbeiten. Über den Fortschritt und konkrete Ergebnisse soll bei der nächsten Tagung der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz berichtet werden.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Kärnten zurückgezogen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt und unterstützt die Beschlüsse der LandesenergiereferentInnenkonferenz vom 29.09.2020 zum Thema „Rahmenbedingungen für den stufenweisen Ausstieg aus fossilem Gas vorbereiten“ (VSt-4393/1 vom 30.09.2020) sowie zum Thema „Wärmestrategie“ (VSt-5259/28 vom 30.09.2020) und wird sich nach Möglichkeit für die Umsetzung dieser Beschlüsse einsetzen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht in der notwendigen Transformation der Wirtschaft eine der größten Herausforderungen für die Erreichung der Klimaneutralität 2050 auf EU-Ebene sowie national 2040 laut Bundesregierungsprogramm. Auf nationaler Ebene soll rasch der Unterstützungsrahmen verbessert werden.

Hierzu werden folgende Aktivitäten vorgeschlagen:

  • Weiterentwicklung des Förderrahmens insbesondere auf Bundesebene im Rahmen des UFG und der UFI, soweit dadurch weitreichende industrielle Innovationen im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens ausgelöst und „lockin“ Effekte in Bezug auf die Nutzung fossiler Energie nachhaltig vermieden werden. Hierbei ist auf die Additionalität in Bezug zu den bestehenden Wirtschaftsförderungen und den EU-Innovations-Fonds zu achten.
  • Mit zu berücksichtigen ist auch der Rahmen für den Just Transition Fund, welcher ab 2021 zusätzliche Möglichkeiten für besonders betroffene Regionen in Österreich bietet.
  • Eine ausreichende finanzielle Dotierung ist notwendig. Zusätzliche Mittel sollten aus den Erlösen aus dem ETS-Handel aufgebracht werden, was auch eine Zielsetzung der ETS-Richtlinie ist.
  • Zudem wird auf die grundsätzliche Notwendigkeit eines klimagerechteren Finanzrahmens hingewiesen und der Beschluss zu „Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und ökosoziale Steuerreform“ bekräftigt.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt, dass im Regierungsprogramm das Ziel eines konsequenten Eintretens für ein wirkungsvolles Border-Tax-Adjustment ( CO2-Zölle auf europäischer Ebene) enthalten ist und ersucht die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine schnellstmögliche Einführung solcher wirksameren Klimazölle einzusetzen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, eine gesetzliche Lösung für „Grünes Gas“ schnellstmöglich umzusetzen.

  • Es ist eine Mobilisierungsstrategie zu erarbeiten, die klare Rahmenbedingungen und Zeitpläne für grünes Gas schafft, um den begrenzten und hochwertigen Energieträger für die entsprechenden Anwendungen einsetzbar zu machen sowie Lock-in-Effekte zu vermeiden.
  • Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Weiterbetrieb von Biogasanlagen, in Analogie zu den Biomasse KWK Anlagen, sicherstellen.
  • Es sind Bedingungen zu formulieren, die die Errichtung von neuen Grüngasanlagen ermöglichen, um das Ziel des Regierungsübereinkommens von 5 TWh bis 2030 zu erreichen.
  • Es sind Anreizsysteme zu schaffen, die es bestehenden Biogasanlagen ermöglichen, Gas aufzubereiten und in das Erdgasnetz einzuspeisen.
  • Entsprechend dem im Regierungsprogramm enthaltenen Stufenplan zur Dekarbonisierung sollen entsprechende Grundlagen geschaffen werden, um fossiles Gas im Raumwärmebereich sukzessive zu ersetzen. Es soll damit die Basis für einen Investitions- und Technologiesprung beim Ausbau der Erzeugung und Einspeisung von „grünen Gasen“ gelegt werden. Bis 2030 sollen damit Investitionen von rund 1,8 Mrd. EURO und rund 11.300 neue Arbeitsplätze ermöglicht werden.

keine Beschlüsse; Sitzungsende

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