Die LandesklimaschutzreferentInnen erkennen die Notwendigkeit, dem Fortschreiten der Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Klimawandels wird das Legislativpaket „Fit for 55“ der Europäischen Kommission sein, das am 14. Juli 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung und insbesondere die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der im Vertrag von Lissabon für diesen Zweck vorgesehenen Gremien in die Verhandlungen um das Legislativ-Paket einzutreten. Ein wichtiger Punkt bei diesen Verhandlungen wäre, dass zusätzlich zur ökologischen Neuausrichtung der zukünftigen Politik der EU die soziale Verträglichkeit der einzelnen vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist.
Die LandesklimaschutzreferentInnen sind bereit, im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten, ihren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit den endgültigen Vorgaben des Fit for 55 –Pakets zu leisten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Länder umfassend bei den sie betreffenden Themenbereichen in den Abstimmungsprozessen entsprechend einzubinden. Sie hält es für praktikabel,
dass für die verschiedenen Themenbereiche jeweils gemeinsame LändervertreterInnen nominiert und dabei bereits bestehende Ländervertretungen mitberücksichtigt werden. Die Klimakoordinierungsstellen der Länder können bei der Nominierung der LändervertreterInnen unterstützen. Zusätzlich sollen in
regelmäßigen Abständen alle Länder und Stakeholder einen Gesamtüberblick zum Zwischenstand erhalten und diesen zeitgerecht und regelmäßig die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellungnahmen abzugeben.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekennen sich zum Versprechen des Regierungsprogramms „Wir nehmen Klimaschutz ernst: Was die öffentliche Hand selbst vorzeigt, kann auch von unserer Bevölkerung leichter angenommen werden. Die öffentliche Hand muss deshalb Vorbild für Klimaneutralität sein“ und werden sich dafür einsetzen die Klimaneutralität als Zielsetzung der Bundes- und Länderverwaltungen zu verankern - ein verpflichtender Klima-Check für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird hierfür als ein zentrales Instrument gesehen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Klima-Check zur Kenntnis und bedankt sich für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen werden sich dafür einsetzen, dass das Klima-Check-Tool in den nächsten Monaten intensiv weiterentwickelt und im Laufe des Jahres 2022 von den Bundesländern getestet wird. Die Bundesregierung insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die abgestimmten Fragestellungen aus dem Klima-Check-Tool Eingang in die Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes finden, um damit ein harmonisiertes Vorgehen auf Bundes- und Landesebene zu gewährleisten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Klima-Check Methodik im Sinne einer stufenweise vertiefenden Bewertung weiter zu entwickeln und wird sich für allfällig dafür erforderliche Ressourcen einsetzen.
- Die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder werden ersucht, bei der nächsten Tagung der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Zielsetzungen in der Kraftstoffverordnung gemäß dem Regierungsübereinkommen zu überarbeiten, um die forcierte Beimischung von Bioethanol (E10) zeitnah zu ermöglichen. Auf die Nutzung von heimischem Bio-Ethanol ist dabei besonders Bedacht zu nehmen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ruft ihren Beschluss vom 7.10.2020 (VSt-2418/206) in Erinnerung, begrüßt und unterstützt die aktuellen Bemühungen auf EU-Ebene für ein wirkungsvolles Border-Tax-Adjustment und ersucht die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für folgende Punkte einzusetzen:
- Klima-Kostenwahrheit für Produkte herstellen - schnellstmögliche Einführung eines wirkungsvollen Border-Tax-Adjustment (wirkungsvolle CO2-Zölle auf EUEbene).
- Einführung einer lückenlosen Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel in verarbeiteten Produkten und Stärkung einer nachhaltigen Futtermittelproduktion.
- Klimaeffekte im Flugverkehr fair einpreisen - eine mit anderen Treibstoffen in Relation stehende Besteuerung von Kerosin (Kerosinbesteuerung auf EUEbene) einführen.
- Stopp für leere „Geisterflüge“ – Fluggesellschaften soll ermöglicht werden ohne Abwicklung von Leerflügen temporär ungenutzte Start- und Landeslots auf Flughäfen zu behalten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt weiters die Überlegungen zur Schaffung eines Lieferkettengesetzes zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards sowie von sozialen Mindestrechten und von Umweltstandards.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Finanzen für gemeinsame Klimaforschungsprojekte des Bundes und der Länder (z.B. die Erstellung von Klimaszenarien), beim Klima- und Energiefonds ehestmöglich ein ausreichend dotiertes Förderprogramm einzurichten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt die Ambitionen der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform und ruft dazu ihre Beschlüsse aus den Jahren 2015 bis 2019 (VSt-1455 vom 12.11.2015, VSt-1455/1 vom 22.02.2016, VSt-1455/3 vom 20.03.2017, VSt-1455/4 vom 29.01.2018, VSt-1455/5 vom 12.4.2019, VSt-1455/9 vom 16.09.2019 und VSt-1455/12 vom 8.10.2020) in Erinnerung.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Umsetzung einer aufkommensneutralen, sozial-ökologischen Steuerreform rasch voranzutreiben und sicherzustellen, dass LänderexpertInnen entsprechend in die „Task Force Ökosoziale Steuerreform“ eingebunden werden. Ein besonderes Augenmerk muss auch auf Kompensationsmaßnahmen gelegt werden, um bei der Einführung einer CO2 Bepreisung von klimaschädlichem Verhalten negative soziale und makroökonomische Effekte zu vermeiden und durch die Entlastung des Faktors Arbeit entsprechende Beschäftigungsanreize zu setzen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz setzt sich im Sinne des Klimaschutzes dafür ein, dass aktive Mobilität, wie Zufußgehen und Radfahren als gesunde, flächen- und energieschonende Fortbewegung seitens des Gesetzgebers gefördert wird und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, in Kooperation mit den Ländern in der bundesweiten Arbeitsgruppe Radverkehr sowie in der bundesweiten Arbeitsgruppe Gehen Vorschläge zur Gleichstellung, Förderung und Attraktivierung des Aktivverkehrs auf gesetzlicher Ebene auszuarbeiten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt das Bemühen des Bundes und der Bundesländer und wird sich dafür einsetzen, durch die Einrichtung von klimaneutralen Verwaltungen mit gutem Beispiel voranzugehen und eine zentrale Rolle im Klimaschutz einzunehmen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz beauftragt die KlimaschutzkoordinatorInnen der Bundesländer, mit den ExpertInnen des Bundes und externer FachexpertInnen die offenen Fragestellungen zur klimaneutralen Verwaltung basierend auf europaweit gängigen Methoden und Normen (insbesondere Definition, Systemgrenzen, Bilanzierung, Indikatoren, usw.) gemeinsam zu klären und nach Möglichkeit eine österreichweit einheitliche Systematik zu vereinbaren.
- In Hinblick auf Indikatoren und Bilanzierung soll auf bestehende Mechanismen, wie z.B. Bundesländer-Luftschadstoff-Inventur (BLI) oder Qualitätsmanagement-System der Klima- und Energiemodellregionen (KEMQM), zurückgegriffen und diese entsprechend adaptiert werden.
- Ein Bericht zum aktuellen Stand und zur weiteren Vorgehensweise im Bemühen zur klimaneutralen Verwaltung wird bei der nächsten Tagung der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz im Jahr 2022 vorgelegt.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt die geplante Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) als wesentliches Instrument zur Zielerreichung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 und unterstützt die Bestrebungen der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach der baldigen Umsetzung eines Klimaschutzgesetzes mit klaren Treibhausgasreduktionspfaden, Zuständigkeiten, Zeitplänen und entsprechenden Ressourcen, welches geeignet sein soll, dass Österreich sein Gesamt-Treibhausgas-Budget nicht überschreitet.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in einen intensiven Austausch mit den Bundesländern unter Hinzuziehen der dafür notwendigen Expertisen auf Bundes- und Länderseite zur Ausgestaltung der 3. KSG-Novelle zu treten.
- Aufgrund der fachlichen, rechtlichen und auch finanziellen Verantwortlichkeiten im Klimaschutz gemäß dem bundesstaatlichen Prinzip sind die Bundesländer in den diversen Gremien laut KSG-Novelle angemessen zu repräsentieren. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür Sorge zu tragen, dass im KSG auf allen Ebenen alle Bundesländer auf Augenhöhe eingebunden sind. Die LandesklimaschutzreferentInnen werden eine länderinterne Abstimmung sicherstellen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz verweist in diesem Zusammenhang auf die geltende Regelung im § 29. (2) Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit einem Verhältnis von 80 % für den Bund und 20 % für die Länder und bezieht sich dabei auf eine entsprechende Studie der österreichischen Energieagentur.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Ergänzung zu allfällig notwendigen Notfallmaßnahmen bei Zielverfehlungen insbesondere die Umsetzung der ökosozialen Steuerreform rasch voranzubringen
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dafür Sorge zu tragen, dass die Klimawandelanpassung als zweite Säule der nationalen und internationalen Klimapolitik in der KSG-Novelle gestärkt wird.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die koordinierend zuständige Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Länder weiterhin bei der Weiterentwicklung der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel bzw. des Monitorings umfassend einzubinden. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Zwischenbericht zum Stand der Projektumsetzungen im Bereich Klimawandel-Anpassung zur Kenntnis. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz verweist auf das in Kürze tätige KlimaWandelAnpassungs-Netzwerk Österreich (KWAN) und bedankt sich beim Klimafonds für dessen Koordinierung.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an den Beschluss des Vorjahrs (VSt-2418/204 vom 8.10.2020) und begrüßt die bereits informell vereinbarte gesonderte Abstimmung der Klimakommunikationsstrategie und ersucht um offizielle Einladung der Länder durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Im Rahmen der Klimakommunikationsstrategie sollen aus Sicht der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz die Akteure für Klimaschutz und Klimawandel-Anpassung ihre Aktivitäten abgestimmter vornehmen bzw. neue Partner gewonnen werden. Es wird angeregt, insbesondere auch die „Scientists for Future“ als wichtigen Akteur einzubinden.
Die LandesklimaschutzreferentInnen unterstützen die Ausrichtung eines Klimarats der Bürgerinnen und Bürger als wichtiges Instrument einer partizipativen Klimapolitik in Österreich. Sie kommen überein, dem BMK umgehend im Wege der Verbindungsstelle eine gemeinsame Expertin oder einen gemeinsamen Experten der Bundesländer für die Teilnahme in beratender Funktion im Organisationsteam des Klimarats namhaft zu machen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei ihren Bemühungen, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen drastisch abzusenken und langfristig nachhaltige Stromerzeugungstechnologien in der EU und in Österreich zu fördern. Um diese Ziele erreichen zu können, braucht es gemeinsame und nachhaltige Anstrengungen für mehr Erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Klimaschutz. Kernenergie in die Liste der klimafreundlichen Energieerzeugungstechnologien aufzunehmen, wird als nicht nachhaltig und der falsche Weg gesehen.
Die Bundesländer anerkennen die Bemühungen der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend das KKW Paks II und die Beauftragung des Umweltbundesamtes mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erdbebengefährdung des Standortes Paks.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich für die Abhaltung des geplanten Workshops einzusetzen und über die Geschehnisse rund um das KKW Paks II – im Besonderen über die Ergebnisse des stattfindenden Workshops – zu unterrichten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu den Zielen der EU Strategie „Healthy soils – new EU soil strategy“ und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich gemeinsam mit Herrn Bundeskanzler und Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Rahmen ihrer Möglichkeiten für dieses wichtige Thema auf EU-Ebene einzusetzen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Herrn Bundeskanzler als Vorsitzender der ÖROK, Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, in Einvernehmen mit Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- die Arbeiten für ein einheitliches Monitoring des Flächenverbrauches weiter voranzutreiben, eine verbindliche Zielsetzung zum maximalen Flächenverbrauch festzulegen und über die Arbeitsergebnisse zu berichten,
- die Bodencharta 2014 weiterhin zu unterstützen und Maßnahmen zur Erreichung der festgehaltenen Ziele zu setzen,
- den Schwerpunkt Bodenbewusstseinsbildung in Hinblick auf Flächenverlust und die Auswirkungen auf die Umwelt, die Biodiversität und das Klima voranzutreiben,
- über die Umsetzungen des vom Land OÖ am 24.02.2021 an die österreichische Bundesregierung eingereichten Beschlusses zur Flächenschonung zu informieren.