A.1. Vermeidung von Mikroplastik
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den aktuellen Stand der Maßnahmen und die geplanten nächsten Schritte zum Thema Mikroplastik zu berichten.
A.2. Einführung eines Pfandsystems auf tragbare Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, anknüpfend an den Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 08.10.2020 (VSt-30/586), die Einführung eines Pfandsystems für tragbare Li-Batterien und –Akkus, im Zuge der Prüfung durch die EU-Kommission, weiterhin einzufordern.
A.3a. Kreisläufe schließen, Ressourcen schonen, Abhängigkeiten reduzieren
gemeinsam behandelt mit
A.3b. Recyclingziele Siedlungsabfälle; Berechnungsgrundlagen schaffen
zu TOP A.3a.:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt die Aktivitäten zur Schonung von Ressourcen sowie zum vermehrten Schließen von Stoffkreisläufen und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- über den aktuellen Stand zur Ausarbeitung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie zu berichten und
- gemeinsam mit den Ländern über Umsetzungsschritte zu beraten.
zu TOP A.3b.:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich bei der Erarbeitung verlässlicher Datengrundlagen und Berechnungsmethoden zur Bestimmung der Recyclingquoten von Siedlungsabfällen mit den Ländern abzustimmen.
A.4. Sicherstellung der künftigen Finanzierung von Abfallvermeidungsprojekten
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sicherzustellen, dass sich das für Abfallvermeidungsprojekte gemäß § 29 Abs. 4 Z 4 AWG 2002 zur Verfügung stehende Budget künftig nicht durch Massenverschiebungen am Verpackungssektor (Steigerung der Mehrweganteile und Reduzierung der lizenzpflichtigen Einweganteile) reduziert.
A.5. Minimierung von Werbemüll durch Umstellung auf Opt-In Lösung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ruft den Beschluss (VSt-30/586 vom 12.10.2020) in Erinnerung und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie an die Bundesregierung heranzutreten, um Möglichkeiten zur Einführung einer Opt-In Lösung für nicht adressierte Werbung nach dem Vorbild Amsterdams in Österreich zu prüfen und, sofern rechtlich umsetzbar, zu realisieren.
A.6. Vorzeitiges Abfallende für Bodenaushubmaterialien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Erlassung einer Verordnung, mit der ein vorzeitiges Abfallende gemäß § 5 AWG 2002 für bestimmte geeignete Aushubmaterialien vorgesehen wird, zu prüfen und die entsprechenden Arbeiten voranzutreiben.
A.7. Entsorgung von Bodenaushub, welcher mit Neophyten verunreinigt ist
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.
A.8. Ökologisch gestaffelte Herstellerabgabe für Kunststoffverpackungen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die derzeit aus dem allgemeinen Budget geleisteten Mittel für nicht rezyklierte Kunststoffverpackungen in Zukunft durch eine stärker ökologisch ausgerichtete Herstellerverantwortung, z.B. durch Ökologisierung der Lizenzentgelte, für Kunststoffverpackungen zu finanzieren.
A.9. Bundesweite Öffentlichkeitsarbeit zur Vereinheitlichung der
Leichtverpackungssammlung ab 2023
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS GmbH) mit den Bundesländern abgestimmte Unterlagen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit zur vorgeschriebenen Vereinheitlichung der Leicht-/Metallverpackungssammlung ab 2023 bzw. 2025 auszuarbeiten.
A.10. Regelung für PV-Anlagen auf Deponien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die
Überarbeitung der Deponieverordnung in Angriff zu nehmen und die Anforderungen an temporäre und endgültige Oberflächenabdeckungen in der Nachsorgephase so anzupassen, um die Errichtung von PV-Anlagen auf Deponien, in Einklang mit den relevanten rechtlichen Bestimmungen, rasch umsetzen zu können.
A.11. Sanktionen bei Verfallen der Recyclingziele für Siedlungsabfälle
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.
A.12. Gleichwertigkeitsprüfungen ausländischer Erlaubnisse gemäß AWG 2002
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und klaren Zuständigkeitsverteilung die Auslegung der Länder betreffend Zuständigkeit zur Prüfung der Jahresabfallbilanzen von Inhaber*innen gleichwertiger Erlaubnisse zu teilen und die Zuständigkeit dafür als Teil der Kontrollzuständigkeit nach § 75 Abs. 7 AWG 2002 anzusehen.
A.13. Genehmigung von mobilen Anlagen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zum Stand der Arbeiten an der Verordnung für Genehmigungsvoraussetzungen für mobile Anlagen nach § 52 Abs. 8 iVm § 65 AWG 2002 zu berichten und sich für die Finalisierung und Erlassung dieser Verordnung unter Berücksichtigung des Anrainer*innenschutzes einzusetzen.
A.14. Altlastensanierungsbeitrag bei der Verwertung von Recyclingbaustoffen
der Qualitätsklasse U-A auf Bodenaushubdeponien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, eine Novellierung der Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015 i.d.g.F.) in die Wege zu leiten, welche den Zeitpunkt, zu dem das Abfallende für Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U-A erreicht wird, ändern soll. Das Abfallende sollte nicht wie bisher erst mit der Übergabe an Dritte erreicht werden (vgl. §14 (1) RBV), sondern analog zu den Regelungen der Kompostverordnung, der Abfallverbrennungsverordnung und der Recyclingholzverordnung bereits bei Vorliegen des gültigen Beurteilungsnachweises und der Deklaration des Abfallendes an das BMK, um eine Verwertung durch den Erzeuger des Recyclingbaustoffes selbst zu erleichtern.
B.1. Ammoniakreduktion
Der steigende Trend für den Luftschadstoff und Feinstaubvorläufer Ammoniak (NH3) und die damit verbundene Überschreitung der Emissionsreduktionsverpflichtungen ab dem Jahr 2020 unter der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-RL) bzw. dem Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018, BGBl. I Nr. 75/2018) wird von der LandesumweltreferentInnenkonferenz mit großer Besorgnis gesehen und besteht dringender Handlungsbedarf.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Maßnahmensetzung zur Erreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für Ammoniak. Wenn die Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-RL für Ammoniak nicht eingehalten werden, müssen neben freiwilligen (Förder-) Maßnahmen auch verpflichtend zu setzende Maßnahmen für den Sektor Landwirtschaft umgesetzt werden.
Diese zusätzlichen verpflichtenden Maßnahmen sollen eng mit den freiwilligen Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung 2023-2027 abgestimmt werden.
Da der überwiegende Anteil der Ammoniakemissionen aus dem Sektor Landwirtschaft stammt, wird Herr Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus dringend aufgefordert, den Prozess der Maßnahmenerlassung zu unterstützen, um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen zu verhindern.
B.2. Abgasmanipulation bei LKWs
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz zeigt sich besorgt über die in diversen Studien aufgezeigten unerlaubten Änderungen im Abgassystem vieler schwerer Nutzfahrzeuge. Die extrem hohen NOX-Emissionen dieser manipulierten Fahrzeuge führen nicht nur zu einer deutlich höheren Luftbelastung, sondern auch zu unlauteren Wettbewerbsvorteilen sowie Autobahnmautbetrug.
Wie bereits mehrfach im Rahmen der LandesumweltreferentInnenkonferenz festgehalten, sehen die Landesumweltreferent*innen nach wie vor Handlungsbedarf und ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in diesem Zusammenhang um verstärkte Zusammenarbeit und intensiveren Informationsaustauch mit den Ländern, um derartige illegale Praktiken abzustellen und zu ahnden.
C.1. Umgang mit den Auswirkungen aktueller Krisen auf das Ernährungssystem
Die negativen Auswirkungen des gegenwärtigen Ernährungssystems auf Klima, Umwelt und Biodiversität können nur durch eine breite Palette an Maßnahmen und entschlossenes, rasches Handeln eingedämmt werden. Die Pandemie und der Ukrainekrieg stellen die sichere und ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln vor große Herausforderungen. Die Ziele der Farm to Fork-Strategie (Mitteilung COM (2020) 381 final – “F2F”) der Europäischen Kommission werden von den Landesumweltreferent*innen weiterhin grundsätzlich als sinnvoll erachtet.
Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Herr Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und Herr Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden daher ersucht, in Kooperation mit den Bundesländern die Umsetzung dieser Strategie unter Berücksichtigung der aktuellen Krisensituation zu beraten.
C.2. Sauber heizen für alle – Änderung Umweltförderungsgesetz (UFG)
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu prüfen, in wie weit die Fördermittel im Rahmen der Aktion „sauber heizen für alle“ für einkommensschwache Haushalte den Förderwerbern als Vorschuss gewährt bzw. den ausführenden Betrieben ausbezahlt werden können, wobei auf eine ressourceneffiziente Vorgangsweise zu achten ist. Allenfalls ist das UFG dementsprechend abzuändern und eine ausreichende Dotierung zu gewährleisten.
C.3. Dringende Änderung des Tatbestands „Städtebauvorhaben“ im
UVP-G 2000
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, im Sinne des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom 6. November 2020 möglichst rasch eine Änderung des Tatbestands „Städtebauvorhaben“ im UVP-G 2000 auszuarbeiten, der die UVP-Richtlinie ausreichend umsetzt und den Behörden eine gut vollziehbare Grundlage für künftige Verfahren bildet.
D.1. AKW Krško – Laufzeitverlängerung
Die Bundesländer bedanken sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für Ihre bisherigen Bemühungen zur Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens KKW Krško – Laufzeitverlängerung und ersuchen,
- gemeinsam mit den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Niederösterreich
- die weiterhin notwendigen Schritte für ein gemeinsames Vorgehen im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren „KKW Krško – Laufzeitverlängerung“ zu setzen und
- im Falle einer UVP-Genehmigung prüfen zu lassen, ob grenzüberschreitend wirksame Rechtsmittel für Österreich ergriffen werden können und sie tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird
- weiterhin bei der slowenischen Regierung mit Nachdruck eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale ExpertInnen einzufordern und
- sich unter Bedachtnahme auf die gravierenden Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko, gegen einen Weiterbetrieb des KKW Krško über das Jahr 2023 hinaus einzusetzen sowie
- im Namen der Republik Österreich und im Interesse der Bundesländer weiterhin konsequent gegen den Ausbau der Kernenergie in Europa einzutreten.
D.2. EU-Taxonomie
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt das Engagement der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene in Richtung Ausstieg aus der Atomkraft und den gleichzeitigen Ausbau der Erneuerbaren Energieträger weiterhin konsequent zu verfolgen und ersucht weiterhin
- sich verstärkt auf europäischer und zwischenstaatlicher Ebene dafür einzusetzen und dabei alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu nutzen, um eine Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltiges Investment zu verhindern sowie,
- Allianzen mit atomkraftkritischen Mitgliedsstaaten zu verstärken und auszubauen,
- sich gegen die direkte oder indirekte Subventionierung der Atomkraft aus EU-Förderprogrammen zu stellen und
- die Reform des EURATOM-Vertrages und die Gründung einer europäischen Energieforschungsagentur anzutreiben.
D.3. Nein zur Energie aus Atomkraftwerken
Aus den im Rahmen des 7. Wiener Antiatom-Gipfels ausgearbeiteten und oben ausgeführten Begründungen und folgenden Forderungen sowie angesichts des dringenden Handlungsbedarfs in der Klimakrise und der sich weltweit verschlechternden Sicherheitslage ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, alle Möglichkeiten zu nutzen, um
- klarzustellen, dass neue Kernenergieanlagen innerhalb der zum Handeln in der Klimakrise erforderlichen Umsetzungszeiträume keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, gleichzeitig aber für den Klimaschutz wichtige Finanzmittel binden.
- energisch darauf hinzuweisen, dass Kernkraftwerke in Konfliktsituationen jeglicher Art ein enormes, unkalkulierbares Risiko für den jeweiligen Betreiberstaat selbst, für die Europäische Union als Ganzes und für alle Menschen in Europa darstellen.
- daher allen Regelungen auf europäischer Ebene entgegenzuarbeiten, die eine Verlängerung der Kernenergienutzung in Europa begünstigen und damit nicht nur die Gefahr von Unfällen weiter bestehen bleibt, sondern auch weiter Atommüll produziert wird, für den es bis jetzt keine sichere Entsorgungslösung gibt.
- sich für grenzüberschreitende UVP-Verfahren bei allen Laufzeitverlängerungen von KKW, insbesondere bei der Laufzeitverlängerung französischer Kraftwerke, einzusetzen.
- sich weiter gegen die Inbetriebnahme des KKW Mochovce 3&4 einzusetzen.
- die Nichtigkeitsklage gegen die Aufnahme der Kernenergie unter die nachhaltigen Investitionen (Taxonomie) weiter zu verfolgen.
- das Bewusstsein der Problematik der Kernenergie, speziell auch im Zusammenhang mit den Bemühungen gegen den Klimawandel, in der Bevölkerung wieder verstärkt zu verankern.
- die Auflösung des EURATOM-Vertrages unter Gewährleistung der Überführung aller nötigen nuklearrechtlichen Regelungen in den EU-Vertrag (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu prüfen.
D.4. Standortsuche Atommüllendlager in Tschechien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt ihre Beschlüsse vom 28. Juni 2019, 8. Oktober 2020 und 25. Juni 2021 und ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Bundesländer weiterhin bei ihren Bemühungen zu unterstützen,
- um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente auszuschöpfen,
- um die tschechische Argumentation bei der weiteren Eingrenzung der Standortoptionen darauf hin zu prüfen, ob diese vorrangig nach sicherheitstechnischen Merkmalen erfolgt und die zur Bewertung verwendeten Daten auch tatsächlich standortspezifisch gewonnen wurden und somit als Grundlage für eine qualifizierte Bewertung überhaupt geeignet sind,
- um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch zu jeder Phase des Entscheidungsprozesses für ein Atommülllager bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern,
- darauf hinzuwirken, dass Österreich in einem möglichst frühen Verfahrensstatus an den kommenden UVP/SUP-Verfahren umfassend beteiligt wird.
D.5. Erdbebengefährdung Kernkraftwerk Paks II – Weiterführende Klärung der Standorteignung gefordert
Die Bundesländer anerkennen die Bemühungen der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Beauftragung des Umweltbundesamtes mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erdbebengefährdung des Standortes KKW Paks im Jahr 2021 sowie zum verstärkten Informationsaustausch mit Ungarn zum Thema Erdbebensicherheit am Standort Paks. Dennoch liegen noch nicht ausreichend zufriedenstellende Daten oder wissenschaftlich zuverlässige Beweise vor, die eine dauerhafte Oberflächenverschiebung am Standort Paks ausschließen.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, aufgrund der hohen Relevanz der Erdbebensicherheit für die nuklearen Sicherheitsfragen der am Standort Paks in Betrieb befindlichen und geplanten Reaktoren sich
- für eine Weiterführung des Dialogs auf ExpertInnenebene unter kontinuierlicher Einbeziehung von internationalen ExpertInnen,
- für die Möglichkeit zur geologischen Vorort-Untersuchungen am Standort Paks mit internationalen ExpertInnen und
- für eine wissenschaftliche, öffentliche Diskussion auch der ungarischen ExpertInnen einzusetzen.
D.6. Notfallpläne auf Bundes- und Landesebene
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nur auf Ebene der Vorkonferenz der beamteten LandesumweltreferentInnen beraten. Es wird auf das im Empfehlungsprotokoll festgehaltene Ergebnis hingewiesen.
D.7. Mit rechtlicher Kompetenz gegen Atomkraft
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt das Engagement der Bundesregierung, insbesondere der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in der Antiatompolitik, bekennt sich zu einer aktiven Rolle in der Antiatompolitik Österreichs und setzt sich daher für die Erhaltung und den Ausbau von rechtlichem Fachwissen gegen den Ausbau der Atomkraft in Europa zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein.
Zu diesem Zweck spricht sich die LandesumweltreferentInnenkonferenz für die Analyse der Rechtslage von für die Bundesländer relevanten AKW-Projekten aus und strebt dafür eine gemeinsame Beauftragung einer externen rechtlichen Begleitung an.
Oberösterreich und Wien werden dazu an die Bundesländer herantreten.
E.1. Bodenschutz stärken, Lebensgrundlagen erhalten
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt erneut die Unterstützung der Ziele zur Senkung des Bodenverbrauchs und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Maßnahmen im Bereich des quantitativen Bodenschutzes auf allen Ebenen verstärkt zu berücksichtigen,
- im Rahmen der Eigentümerfunktion des Bundes auf staatseigene und staatsnahe Betriebe einzuwirken, Vorbildfunktion im Bereich des Bodenschutzes einzunehmen,
- gemeinsam mit den Ländern den Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen voranzutreiben und
- die Länderinitiative „Gemeinsam für unseren Boden“ bei der Erstellung der Bodenstrategie einzubinden.
E.2. Zukunft Bodenforum Österreich
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- die erforderlichen Maßnahmen für die Weiterführung des Bodenforum Österreich zu ergreifen, insbesondere ausreichende Ressourcen für das Umweltbundesamt zur Leitung und Organisation desselbigen zur Verfügung zu stellen.
E.3. Flächenverbrauch im UVP-G stärker berücksichtigen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu prüfen, inwieweit das Rechtsinstrument UVP-Gesetz geeignet ist, die Ziele des Bodenschutzes verstärkt zu berücksichtigen, indem möglicherweise wirkungsvolle Genehmigungskriterien hinsichtlich der Bodenversiegelung sowie angemessene Tatbestände zur Erfassung von großflächigen Vorhaben, wie etwa Logistikzentren, Industrie- und Gewerbeparks, Einkaufszentren, vorgesehen werden könnten.