Inhalt
Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 sind Schwerpunktgewässerstrecken festgelegt.
Die dort bestehenden Regulierungen sind von den Regulierungsunternehmen bis 2027 an den Stand der Technik anzupassen. Damit soll der Lebensraum der Fließgewässer verbessert und Erholungsraum für die örtliche Bevölkerung geschaffen werden. Fördermittel des Bundes und des Landes stehen zur Verfügung.
Durch eine Verordnung nach § 33d Wasserrechtsgesetz 1959 werden die Gemeinden und Wasserverbände als Regulierungsunternehmen zur Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen verpflichtet.
Bei dieser Veranstaltung informieren wir Sie über die erforderlichen Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen.
Nachlese
- Einladungsfolder mit Detailprogramm .
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Praktische Beispiele für Sanierungsmaßnahmen an Fließgewässern – Was bringt es für Ökologie und Naherholung?
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DI Wilhelm Somogyi, Ing. DI Gregor Riegler, DI Dr. Roland Hager, Abteilung Wasserwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung
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Förderangebote für Gemeinden und Wasserverbände
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DI Josef Mader, Abteilung Wasserwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung
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Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 – Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen an Fließgewässern
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DI Dr. Robert Fenz, Leiter der Abteilung Nationale und internationale Wasserwirtschaft beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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Die Schwerpunktgewässerstrecken in Oberösterreich
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Dr. Peter Anderwald und DI Norbert Wohlschlager, Abteilung Wasserwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung
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Sanierungsverpflichtungen für die Gemeinden und Wasserverbände nach § 33d Wasserrechtsgesetz 1959
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Mag. Hannes Mossbauer, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oö. Landesregierung