- Die LandesklimaschutzreferentInnen nehmen die Empfehlungen des Österreichischen Klimarates an die Bundesregierung zur Kenntnis und werden die Umsetzungsmöglichkeiten und Maßnahmen für die regionale Ebene prüfen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen setzen sich dafür ein, dass BürgerInnenbeteiligungsprozesse für die Entwicklung von Maßnahmen im Klimabereich auch auf regionaler und kommunaler Ebene verstärkt eingesetzt werden. Sie ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um enge Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung dieses wichtigen Instruments und um Unterstützung bei der Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene.
- Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass auf Ebene des Bundes die Empfehlungen des Klimarates umgesetzt werden. Weiters wird Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht, die Empfehlungen des Klimarates in die Weiterentwicklung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) einfließen zu lassen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität, fordert weiterhin die zeitnahe Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) und wiederholt die Notwendigkeit eines entsprechenden nationalen Gesetzes für die Erreichung der gemeinsamen Ziele auf Bundes- und Landesebene.
Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird daher ersucht die Erarbeitung eines neuen KSG umgehend voranzutreiben. - Die LandesklimaschutzreferentInnen ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um die Erarbeitung eines neuen KSG und ersuchen, dessen Wirksamkeit durch entsprechende Inhalte sicher zu stellen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedauert die bisher fehlende Einbindung in den Prozess zur Erarbeitung des KSG und bekräftigt die notwendige und kontinuierliche Einbindung der Länder gemäß ihrem Beschluss aus dem Jahr 2021 (VSt-5855/56).
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekräftigt ihre Bereitschaft gemeinsam mit dem Bund generelle Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität zu setzen.
- Für die LandesklimaschutzreferentInnen ist der NEKP das zentrale Bund-Länder Maßnahmenpaket zur Erfüllung der nationalen EU-Klimaschutzziele, welches die Gesamtwirkung der Treibhausgas-Emissionsreduktion durch die Umsetzungs-instrumente von Bund und Ländern gemeinsam kalkuliert. Der NEKP stellt eine wichtige Grundlage bei der Erstellung der Klimaschutz-Länderstrategien dar. Die Maßnahmen sollen ausreichend sein, sodass kein Zukauf von Emissionsberechtigungen notwendig ist.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen erachten die Mitberücksichtigung von Empfehlungen und Maßnahmen, explizit jener des Rechnungshofs (Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020), des Klimarats der BürgerInnen und der Klimaforschung (CCCA), als notwendig.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen erachten es in diesem Zusammenhang als notwendig, dass neben WEM- („with existing measures“) und WAM- („with additional measures“) Szenarien auch ein Transitions-Szenario 2040 (Zielerreichungsszenario) entwickelt wird.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen sehen zur Vermeidung von Zielverfehlungen die Notwendigkeit ein zielgerichtetes Monitoring für den NEKP weiter zu entwickeln, wobei Erfahrungen von bereits bestehenden Monitoringsystemen anderer Länder berücksichtigt werden sollen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen erkennen an, dass angesichts der geopolitischen Krise verursacht durch die russische Invasion in die Ukraine den Zielen im NEKP hinsichtlich einer sicheren und kostengünstigen Energieversorgung ein höheres Gewicht eingeräumt werden muss. Die diesbezüglichen Maßnahmen dürfen die Klimaschutz-Zielerreichung aber nicht gefährden bzw. sind die Maßnahmen diesbezüglich zu optimieren, etwa im Hinblick auf Nutzbarkeit von neuer Energie-Infrastruktur in einem künftigen Energiesystem basierend auf erneuerbaren Energieträgern und dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern weiter forciert wird.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen ersuchen, dass im Rahmen des NEKP auch Themen wie Bildung / Aus- und Weiterbildung, Klimaforschung sowie Energieforschung besser mit den Bundesländern geplant, abgestimmt und umgesetzt werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt die inzwischen erfolgte Einbindung der Bundesländer auf sektoraler Ebene bei dem laut EU-Governance-Verordnung vorgesehenen Überarbeitungsprozess zum NEKP, erinnert aber daran, dass Informationsflüsse vom Bund an die Länder (von den einzelnen Facharbeitsteams an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe) zu optimieren sind. Sie ersucht, dass auch eine Ländervertretung in der erweiterten Lenkungsgruppe vorgesehen wird.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum aktuellen Stand und zur weiteren Vorgehensweise der Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihren Beschluss aus dem Jahr 2021 (VSt-3484/14), insbesondere hinsichtlich der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung und einer nach Möglichkeit österreichweit harmonisierten Bilanzierungssystematik.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen beauftragen die KlimaschutzkoordinatorInnen der Bundesländer zur Weiterbearbeitung der Thematik und Abstimmung diesbezüglicher Fragestellungen, nach Möglichkeit im Rahmen eines gemeinsamen Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung in den Bundesländern.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse aus 2021 (VSt-2418/231 vom 6.9.2021) und 2020 (VSt-2418/204 vom 8.10.2020) und begrüßt, dass nach der Einrichtung einer Stabsstelle Dialog zu Energiewende und Klimaschutz im BMK eine Kooperation mit den Klimakoordinierungsstellen der Bundesländer in Hinblick auf eine gemeinsame und abgestimmte Klimakommunikation startete.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht die Initiative des BMK zu Bundesländer-Dialogveranstaltungen als wichtiges und unterstützendes Kommunikationsinstrument an. Die Bundesländer werden den Bund bei der Vorbereitung und Organisation dieser Veranstaltungen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten unterstützen und die inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung gemeinsam erarbeiten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt im Sinne einer vereinheitlichten Klimakommunikation regelmäßige Abstimmungsrunden der Stabsstelle Dialog zu Energiewende und Klimaschutz im BMK mit den Klimakoordinierungsstellen der Bundesländer an.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen begrüßen die Energiesparkampagne des Bundes, werden diese bestmöglich unterstützen und sich darüber hinaus für weitere Aktivitäten einsetzen, um die Energie-Einsparungspotentiale bei öffentlichen Einrichtungen, Haushalten und Betrieben bestmöglich zu nutzen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltungen gerichtet werden.
- Neben diesen dringend benötigten Sofortmaßnahmen werden sich die LandesklimaschutzreferentInnen dafür einsetzen, dass weitere strukturelle, sozial ausgewogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Energieverbrauchs in den Ländern möglichst rasch umgesetzt werden.
- Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass auf Ebene des Bundes ebenfalls weitere strukturelle Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und klare Szenarien für Energielenkungs- und Energiesparmaßnahmen erarbeitet, laufend weiterentwickelt und kommuniziert werden.
- Darüber hinaus wird Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht, das Bundes-Energieeffizienzgesetz möglichst rasch zu novellieren.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz setzt sich im Sinne des Klimaschutzes dafür ein, dass das Angebot von Bahnreisen sowohl im Nacht-, Fern- als auch Regionalverkehr als auch das Angebot im Güterverkehr weiter verbessert wird und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Eigentümervertreterin und Bestellerin auf die Österreichischen Bundesbahnen diesbezüglich einzuwirken, wirksame Schritte zu setzen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Klima-Check zur Kenntnis und bedankt sich sowohl für die Entwicklung dieses innovativen Tools als auch für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnen setzen sich dafür ein, einen Klima-Check, der sich an den gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen orientiert, in den Bundesländern schrittweise zum Einsatz zu bringen. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Herr Bundesminister für Finanzen und Herr Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht sich dafür einzusetzen, dass die abgestimmten Fragestellungen aus dem Klima-Check in der Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes berücksichtigt werden, um damit ein harmonisiertes Vorgehen auf Bundes- und Landesebene zu gewährleisten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Klimaschutz-koordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Klima-Check Methodik entsprechend der Praxiserfahrungen wie beispielsweise im Infrastrukturbereich kontinuierlich weiter zu entwickeln.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet eine Nutzungsfreigabe des Klima-Checks für andere Gebietskörperschaften prinzipiell als sinnvoll, empfiehlt jedoch die Praxiserfahrungen der Länder aus dem ersten Jahr der Klima-Check Anwendung abzuwarten, um ggf. noch erforderliche Anpassungen am Klima-Check vornehmen zu können, bevor das Tool einer breiteren Anwenderschicht zur Verfügung gestellt wird.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt die Aktivitäten des Österreichischen Klimawandelanpassungsnetzwerks für PraktikerInnen auf regionaler Ebene, wo relevante Vorarbeiten zur operativen Umsetzung der Anpassungsstrategie gesetzt werden.
Die LandesklimaschutzreferentInnen werden sich dafür einsetzen, dass die Vorsorgechecks Naturgefahren im Klimawandel in den jeweiligen Bundesländern zur Umsetzung kommen, sodass der Naturgefahrencheck österreichweit möglichst vielen Gemeinden angeboten wird und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um weitere Zusammenarbeit und um Unterstützung bei der Umsetzung auf Gemeindeebene.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt den bereits laufenden Prozess des Bundes und der Bundesländer, die österreichische Anpassungsstrategie weiterzuentwickeln.
Die LandesklimaschutzreferentInnen ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Gründung eines österreichischen Mission Hub „Adaptation to Climate Change“ zu veranlassen, welcher insbesondere die Federführung bei Einreichungen bei EU-Programmen übernimmt.
Die LandesklimaschutzreferentenInnenkonferenz begrüßt die Umsetzung des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 1. Juli 2022, welcher lautet: „Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Fördermittel im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ für einkommensschwache Haushalte den Förderwerbern als Vorschuss gewährt bzw. den ausführenden Betrieben ausbezahlt werden können, wobei auf eine ressourceneffiziente Vorgangsweise zu achten ist. Allenfalls ist das UFG dementsprechend abzuändern und eine ausreichende Dotierung zu gewährleisten.“ (VSt-7673/84 vom 1.7.2022) Weiters ergeht das Ersuchen an Herrn Bundesminister für Finanzen in Abstimmung mit Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, eine dauerhafte Finanzierung über das Jahr 2025 hinaus sicherzustellen.
Die LandesklimaschutzreferentInnen begrüßen, dass das Programm KEM einen sehr hohen Stellenwert bei den Programmschwerpunkten im Klimabereich einnimmt.
Die LandesklimaschutzreferentInnen bedanken sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Einbindung im aktuellen Prozess zur Weiterentwicklung der KEMs und ersuchen um Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Die Vision ist, möglichst flächendeckend in ganz Österreich KEMs etabliert zu haben. Dies erfordert die Gewinnung neuer KEMs sowie eine hohe Verlässlichkeit bei KEM-Verlängerungen – es sollen jedenfalls keine zeitlichen Lücken ohne Förderung des KEM-Managements entstehen. Insbesondere die Kontinuität in den Bemühungen langgedienter bestehender KEMs sollte gewährleistet und in der Genehmigung der Weiterführung in Hinblick eines gewissen geforderten Innovationsgrades berücksichtig werden. Die vollständige Deckung der in der Durchführung entstehenden Sach- und Drittkosten ist dafür ebenso essentiell. Für die Umsetzung dieser Vision sollten die budgetären Mittel erhöht werden.
- Um weiterhin für Gemeinden attraktiv zu sein, soll es im Förderbereich wieder - wie bis 2021 praktiziert - breit angelegte und speziell für KEMs vorgesehene Investitionsförderungen geben.
- Die Gemeinden brauchen in erster Linie Unterstützung bei der praktischen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, etwa bei der Prüfung von möglichen Förderungen bzw. bei Fördereinreichungen. Etablierte KEMs sollen daher nach der Phase der Aufbereitung von wichtigen Klimaschutzthemen und -schwerpunkten bzw. der Vernetzungsarbeit zunehmend in Richtung praktische Unterstützung von Gemeinden entwickelt werden können. Das KEM-Management wäre dann in der Lage, umfassender Bundes- und Landesprogramme zu kennen bzw. diese in der Region anwenden zu können. Als zweites Standbein soll es aber weiterhin einen Arbeitsbereich für gemeindeübergreifende Innovationen und Projekte geben. Damit mehr Zeit für die praktische Arbeit vorhanden ist, sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
- Der begleitende Juryprozess ist essentiell, um die Qualität der KEMs hinsichtlich Kostenplausibilität, Innovationsgrad, Klimaschutzrelevanz und Kompetenz sicherzustellen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht, dass die Klimakoordinierungsstellen der Bundesländer immer umfassend und frühzeitig bei allen Weiterentwicklungsprozessen zu KEM eingebunden werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bringt im Hinblick auf die ökosoziale Steuerreform ihre Beschlüsse aus den Jahren 2015 bis 2021 (VSt-1455 vom 12.11.2015, VSt-1455/1 vom 22.02.2016, VSt-1455/3 vom 20.03.2017, VSt-1455/4 vom 29.01.2018, VSt-1455/5 vom 12.4.2019, VSt-1455/9 vom 16.09.2019, VSt-1455/12 vom 8.10.2020 und VSt-1455/14 vom 03.09.2021) in Erinnerung.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Umsetzung einer aufkommensneutralen, ökosozialen Steuerreform weiter voranzutreiben und sicherzustellen, dass im Rahmen von notwendigen Entlastungspaketen gegen die aktuelle Teuerung gewährleistet wird, dass diese Maßnahmen sozial ausgewogen sind und die Ambitionen im Klimaschutz unterstützen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um einen kurzen Ausblick auf die weiter geplanten Maßnahmen gegen die aktuelle Teuerung.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihren Beschluss vom 3. September 2021 in Langenlois zum Thema „Bund-Länder Wissenschaftskooperationsprojekte im Bereich Klimaschutz“ (VSt-7523/10) und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Finanzen, über den Stand der Umsetzung zu berichten.