Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein rechtlich verbindlicher Staatsvertrag zwischen den Alpenländern und der Europäischen Gemeinschaft zum länderübergreifenden Schutz der Alpen.

Die Alpenkonvention ist ein rechtlich verbindlicher Staatsvertrag zwischen den Alpenländern Deutschland, Schweiz, Italien, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Slowenien, Österreich und der Europäischen Gemeinschaft. Ziele sind der länderübergreifende Schutz der Alpen und die nachhaltige Entwicklung der Region. Im Protokoll Bodenschutz sind die Verpflichtungen für den Schutz der Böden enthalten, zum Beispiel:

  • Sparsamer und schonender Umgang mit Boden (Artikel 7: „Bodenverbrauch“ durch Versiegelung, Überbauung usw.)
  • Sparsame Verwendung und schonender Abbau von Bodenschätzen (Artikel 8)
  • Ausweisung und Behandlung erosionsgefährdeter Alpengebiete (Artikel 11: Kartierung und Ausweisung von gefährdeten Flächen usw.)
  • Begrenzung von Schadstoffeinträgen (Artikel 15)

Die Alpenkonvention gilt nicht für die ganze Fläche unseres Bundeslandes, sondern nur für Gemeinden, die in den Alpen liegen oder direkt daran angrenzen. Das betrifft vor allem die Bezirke Gmunden, Vöcklabruck, Kirchdorf und Steyr-Land.

Das Koordinierungsbüro für die Umsetzung der Alpenkonvention hat seinen Sitz in Innsbruck.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: