Im 6. Umweltaktionsprogramm der EU ist unter anderem als Ziel der Schutz der Böden vor Erosion und Verunreinigung enthalten.
Im Jahr 2002 hat die EU einen Bodenschwerpunkt gesetzt. Von der Kommission (zuständig ist die Generaldirektion Umwelt) wurde die Mitteilung "Hin zu einer gemeinsamen Bodenschutzstrategie", herausgebracht.
Sie beschreibt die Bedeutung der Böden und die wesentlichen Gefahren für die Böden aus der Sicht der Kommission:
- Erosion (Bodenabtrag durch Wind oder Wasser)
- Rückgang der organischen Substanz (Humusgehalt im Boden)
- Bodenkontamination (Verunreinigung durch Schadstoffe)
- Bodenversiegelung (Überbauung durch Verkehrsanlagen, Siedlungen, Gewerbe, Betriebe usw.)
- Bodenverdichtung (vor allem durch die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung)
- Rückgang der biologischen Vielfalt im Boden
- Versalzung
- Überschwemmungen und Erdrutsche
Da eine Richtlinie zum Bodenschutz derzeit nicht durchsetzbar ist, wird Bodenschutz auf europäischer Ebene verstärkt in anderen Richtlinien geregelt, die Schnittstellen zu Einzelthemen des Bodenschutzes betreffen, wie etwa der Nitrat-Richtlinie.
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