Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Personaldatenänderung

Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

  • Namensänderung (z.B. durch Heirat)
  • Erwerb eines akademischen Grades

Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.


Namensänderung


Hinweis: Es muss der neue Name im Identitätsausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität, um z.B. einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen, verwenden wollen.


Achtung:


Zuerst müssen der Meldezettel und der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • alter Identitätsausweis
  • Heiratskurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.


Erwerb eines akademischen Grades


Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • alter Identitätsausweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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