Der Oö. Landtag hat am 7. April 2005 die Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005 beschlossen.
Weiterführende Informationen
Die Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes über die Abgangsdeckung bei den Fondskrankenanstalten durch das Land und die Gemeinden waren mit 31. Dezember 2004 befristet. Dieses System soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, bis die finanziellen Auswirkungen der oberösterreichischen Spitalsreform abschätzbar sind.