Der Oö. Landtag hat am 7. April 2005 das Oö Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz beschlossen.
Dieses Landesgesetz beschränkt sich auf das Ersetzen einzelner Begriffe. Die Anpassung der relevanten landesgesetzlichen Bestimmungen erfolgt insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sowie zur Vermeidung von Vollzugsschwierigkeiten und im Sinn einer bürgernahen Verwaltung.
Weiterführende Informationen
Durch die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 151/2004, erfolgte die Zusammenführung der Wachkörper zu einem einheitlichen Wachkörper "Bundespolizei". Die maßgebliche gesetzliche Bestimmung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 wurde von der Landesamtsdirektorenkonferenz eine Ergänzung der Anpassungsbestimmungen vorgeschlagen, durch die eine eindeutige Klarstellung darüber herbeigeführt werden sollte, dass zwischen den derzeit bestehenden Wachkörpern und dem neu geschaffenen Wachkörper "Bundespolizei" eine rechtliche Identität besteht; dieser Vorschlag fand aber keine Berücksichtigung.
Es besteht allerdings kein Zweifel daran, dass die derzeit bestehenden Wachkörper im Wachkörper "Bundespolizei" aufgehen. Durch die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 erfolgte lediglich eine organisatorische Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei und es wurden bundesweit einheitliche Strukturen festgelegt.
Die gegenständliche Anpassung beschränkt sich somit auf das Ersetzen einzelner Begriffe. Die in den Landesgesetzen vorhandenen Bezugnahmen auf derzeit bestehende Wachkörper wie z.B. Bundesgendarmerie oder Bundessicherheitswache sind nunmehr als Bezugnahmen auf den Wachkörper "Bundespolizei" zu verstehen. Die Anpassung der relevanten landesgesetzlichen Bestimmungen erfolgt insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sowie zur Vermeidung von Vollzugsschwierigkeiten und im Sinn einer bürgernahen Verwaltung (Art. 9 Abs. 5 L-VG).