Der Oö. Landtag hat am 7. April 2005 die Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005 beschlossen.
Die Rechtsentwicklungen im europarechtlichen und innerstaatlichen Bereich sowie die Erfahrungen aus der Vollziehung bedingen Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes.
Weiterführende Informationen
Als wesentliche Punkte dieser Oö. Pflanzenschutzgesetz-Novelle 2005 sind anzuführen:
Durch die Ermächtigung der Landesregierung, einzelne ihr nach dem Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 zukommende Aufgaben oder Befugnisse durch Verordnung an die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen zu können, soll einerseits eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Übertragungsakte geschaffen und andererseits die bestehende Verwaltungspraxis abgesichert werden. Nach § 10 Abs. 1 ist die Landesregierung für die Anordnung von Pflanzenschutzmaßnahmen gemäß § 5 zuständig, weshalb (derzeit) auch nur die Erlassung einer Verordnung nach dieser Bestimmung an die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden kann.
Bislang fehlte ein ausdrücklicher Straftatbestand, der Zuwiderhandlungen gegen Verordnungen oder rechtskräftige Bescheide, die auf Grund dieses Landesgesetzes erlassen wurden, erfasst hat. Durch die ausdrückliche Strafdrohung können nunmehr auch diesbezügliche Verstöße gegen Gebote oder Verbote sanktioniert und die Durchsetzbarkeit der darin enthaltenen Anordnungen ermöglicht werden.
Durch die Richtigstellung von Verweisen werden zwischenzeitig erfolgte Novellierungen der zitierten Bundesgesetze und die Richtlinie 2000/29/EG berücksichtigt.