Der Oö. Landtag hat am 9. Juni 2005 die Oö. Verwaltungssenatsgesetz-Novelle 2005 beschlossen.
Die zwischenzeitige Rechtsentwicklung, insbesondere im Dienstrecht der oberösterreichischen Landesbeamten, welches grundsätzlich auch für UVS-Mitglieder Anwendung findet, und die Erfahrungen aus der Vollziehung erfordern einige Klarstellungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes.
Weiterführende Informationen
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind insbesondere anzuführen:
Anpassung der Bestimmungen über die Objektivierung einschließlich Richtigstellung der Verweisung an bzw. auf das Oö. Objektivierungsgesetz 1994;
- Anpassung des für die oö. Landesbeamtinnen und Landesbeamten geltenden Disziplinar- und Dienstbeurteilungsrechts unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Stellung der UVS-Mitglieder;
- Schaffung eines eigenen Gehaltsschemas für UVS-Mitglieder (die neu eintreten oder von der Option Gebrauch machen), das sich an den Besoldungsgrundsätzen des Oö. Gehaltsgesetzes 2001 orientiert;
- Einrichtung einer Kammer für Personalangelegenheiten als flexibles Organ zur Erledigung dienstrechtlicher und personeller Aufgaben;
- Klarstellung der Kompetenzen der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vollversammlung sowie der Kammer für Personalangelegenheiten;