- Immissionsschutzgesetz-Luft BGBL Nr. 115/1997 zuletzt geändert durch BGBL I Nr. 62/2001
Ab 1.1.2002 gilt nach IG-L ein Immissionsgrenzwert von 5 µg/m³ (als Jahresmittelwert). - EU-Richtlinie 2000/69/EG vom 16.11.2000
Der Grenzwert beträgt 5 µg/m³ (als Jahresmittelwert) und muss bis zum 1. Jänner 2010 erreicht werden. Eine begrenzte Verlängerung der Frist kann für Ballungsgebiete gewährt werden. Die Toleranzmenge von 5 µg/m³ wird am 1. Jänner 2006 und alle 12 Monate danach um 1 µg/m³ reduziert. Bis zum 31. Dezember 2005 sind also 10 µg/m³ einzuhalten. - Zielwert der österreichischen Akademie der Wissenschaften 2,5 µg/m³ (als Jahresmittelwert) abgeleitet in den Luftqualitätskriterien VOC
- Zielwert des LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, BRD) 2,5 µg/m³ (als Jahresmittelwert)
Grenzwerte für Benzol
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