Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2005

Vom Oö. Landtag wurde am 7. Juli 2005 eine Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle beschlossen.

 

 

Weiterführende Informationen

Seit dem In-Kraft-Treten des Oö. Jugendschutzgesetzes 2001 mit 1. Oktober 2001 musste die Erfahrung gemacht werden, dass die Vollziehung einiger Bestimmungen dieses Gesetzes in der Praxis problematisch ist und diese daher einer Änderung bedürfen.


Insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich des Erwerbs und Konsums von Alkohol und Tabak erwiesen sich als wenig vollziehbar und sind infolge der Änderung der Gewerbeordnung überdies auch nicht mehr zeitgemäß. Auch die Regelung über die bescheidmäßig auszusprechenden Ermahnungen von Erwachsenen, die gegen die Abgabebestimmungen für Alkohol- und Tabakwaren verstoßen haben, sowie die Regelung, Jugendliche, die Alkohol oder Tabak für Erziehungsberechtigte erwerben, von diesen Abgabeverboten auszunehmen, haben sich als nicht praktikabel herausgestellt.


Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Bestimmung, welche den Erwerb und den Konsum von alkoholischen Getränken mit über 14 Volumsprozent Alkohol verbietet, nicht in der Lage ist, die Verbreitung alkoholischer Mischgetränke, insbesondere der sogenannten Alkopops, unter Jugendlichen hintanzuhalten.