Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 2005

Der Oö. Landtag hat am 6. Okt. 2005 eine Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 2005 beschlossen.

Seit dem In-Kraft-Treten des Oö. Verwaltungsreformgesetzes 2002 ist der unabhängige Verwaltungssenat sachlich zuständige Abgabenbehörde in zweiter Instanz und mit der Novelle sollen Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat mit den bezughabenden Regelungen des AVG auch in Abgabenangelegenheiten als anwendbar erklärt werden.
 

Weiterführende Informationen

Seit dem In-Kraft-Treten des Oö. Verwaltungsreformgesetzes 2002 am 1.10.2002 ist der unabhängige Verwaltungssenat sachlich zuständige Abgabenbehörde in zweiter Instanz insbesondere in den Angelegenheiten der Landesabgaben und der von den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich zu verwaltenden Abgaben.


Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sieht für Berufungsverfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten besondere Verfahrensbestimmungen, etwa hinsichtlich der Parteistellung oder der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor. Durch die vorliegende Gesetzesnovelle sollen diese für das Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat bezughabenden Regelungen des AVG auch in Abgabenangelegenheiten anwendbar erklärt werden.


Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2004, G 95/04-8, § 117 Bundesabgabenordnung (BAO), welcher im Wesentlichen den im Einzelfall ergehenden Erkenntnissen von Höchstgerichten den Rang verbindlicher genereller Normen beilegt und damit "Rechtsquellentypen" schafft, die in der Bundesverfassung nicht vorgesehen sind, ersatzlos aufgehoben. Die dem § 117 BAO nachgebildete Bestimmung des § 91a Oö. Landesabgabenordnung 1996 soll aufgehoben werden, um auch im landesgesetzlich geregelten Bereich der Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofs Rechnung zu tragen.