Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2005 Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz und das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete geändert werden, beschlossen.
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Mit der vorliegenden Novelle soll klargestellt werden, dass geringfügig beschäftigte Gemeinde- und Landesvertragsbedienstete auch weiterhin nicht dem Anwendungsbereich der einschlägigen kranken- und unfallfürsorgerechtlichen Bestimmungen für Landes- und Gemeindevertragsbedienstete unterliegen.