Oö. Kranken- und Unfallfürsorgerechts-Änderungsgesetz

Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2005 Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz und das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete geändert werden, beschlossen.

 

 

Weiterführende Informationen

Mit der vorliegenden Novelle soll klargestellt werden, dass geringfügig beschäftigte Gemeinde- und Landesvertragsbedienstete auch weiterhin nicht dem Anwendungsbereich der einschlägigen kranken- und unfallfürsorgerechtlichen Bestimmungen für Landes- und Gemeindevertragsbedienstete unterliegen.