Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2006

Der Oö. Landtag hat am 9. März 2006 eine Novelle zum Oö. Grundverkehrsgesetz beschlossen.

Die im sogenannten "grünen" Grundverkehr vorgesehene Selbstbewirtschaftungspflicht ist nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Die Genehmigungspflicht von Mietverträgen für "Drittausländer" wird auf dingliche Rechtsgeschäfte reduziert.

Das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 wurde zuletzt durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2002 novelliert.
Wegen der zwischenzeitigen Rechtsentwicklung, insbesondere auf Grund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, der Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Teile des § 4 des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 als Inländer diskriminierend und somit verfassungswidrig aufgehoben hat, ist eine neuerliche Novellierung des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 erforderlich. Die im sogenannten "grünen" Grundverkehr vorgesehene Selbstbewirtschaftungspflicht kann nicht mehr in jedem Fall aufrecht erhalten werden.
Weiters soll bzw. sollen

  • eine geringfügige Anpassung an die geänderte Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken umgesetzt,
  • das für die Gemeinden vorgesehene Stellungnahmeverfahren praxisgerechter gestaltet und
  • die Genehmigungspflicht von Mietverträgen für "Drittausländer" auf dingliche Rechtsgeschäfte reduziert werden.



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