Thermische Nutzung des Grundwassers und des Bodens

Merkblätter und Formulare für die thermische Nutzung des Grundwassers, Erdwärmesonden und Flachkollektoren sowie Studien

Das Potenzial der oberflächennahen Geothermie für Heizen und Kühlen von Gebäuden wird bisher in Oberösterreich nur zu einem sehr geringen Teil genutzt. Das Potenzial reicht aus, den Großteil des Energiebedarfs für Heizen und Kühlen unter Einsatz von Wärmepumpen zu decken1). Voraussetzung hierfür ist die Minimierung des Heiz- und Kühlbedarfs von Gebäuden durch Optimierung der Wärmedämmung sowie die Realisierung von Niedertemperaturheizsystemen.

Die nachfolgenden  Unterlagen liefern Ihnen die erforderlichen Informationen, wo und unter welchen Bedingungen eine grundwasserverträgliche thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds möglich ist. Die nachhaltige Sicherung der derzeitigen und zukünftigen Trinkwasserversorgung hat dabei jedenfalls uneingeschränkten Vorrang vor thermischen Nutzungen.

1) Energieautarkie für Österreich 2050, Feasibility Study, Endbericht, Dezember 2010

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind die Errichtung und der Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpen immer bewilligungspflichtig
Im Merkblatt Heizen und Kühlen mit Grundwasser sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ablehnungsgründe zum nachhaltigen Schutz des Grundwassers sowie die Anforderungen an das Einreichprojekt detailliert beschrieben. Zur Abschätzung der Wärme- und Kältefahnen im Grundwasser stehen nachfolgende Informationen des ÖWAV  als freier Download zur Verfügung.

Für die Beantragung der Wiederverleihung verwenden Sie bitte das Formular UWD-WW/E-10.

Erdwärmesonden sind in folgenden Fällen wasserrechtlich bewilligungspflichtig:

  • in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten 
  • in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung 
  • wenn sie eine Tiefe von 300 m überschreiten 
  • in Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen

Zur Wahrung der wasserwirtschaftlichen Interessen wurden "Gebiete mit gespannten Grundwasservorkommen" ausgewiesen, in denen bei der Errichtung von Erdwärmesonden besondere Sorgfalt geboten ist. Die Karte und die Gemeindeliste der gespannten Grundwässer in OÖ stehen hier zum Download zur Verfügung.  Diese Gebiete finden sich auch unter doris.ooe.gv.at unter Themen > Umwelt und Natur > Wasser & Geologie.

Die Gebietsabgrenzung orientiert sich im Wesentlichen nach den Vorkommen der Tertiären Sande in Oberösterreich, welche nach Gemeinde- und KG-Grenzen erfolgte, sowie nach dem Grundwasserschongebiet Bad Hall.

Es ist das Anzeigeverfahren gemäß § 114 Wasserrechtsgesetz anzuwenden.
Im Merkblatt Erdwärmesonden (Tiefsonden) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ablehnungsgründe zum nachhaltigen Schutz des Grundwassers sowie die Anforderungen an das Einreichprojekt detailliert dargelegt.

Für die Erstellung des Einreichprojekts  ist das Formular UWD-WW/E-8a zu verwenden.
Für die Beantragung der Wiederverleihung fülle bitte das Formular UWD-WW/E-8b aus.

 

nützliche Links

Eignungsuntersuchung von Verpressmaterialien für Erdwärmesonden

Bei der Errichtung von Erdwärmesonden werden in der Regel mehrere Grundwasserstockwerke angebohrt. Um eine Beeinträchtigung von Grundwasserstockwerken dauerhaft sicher auszuschließen, ist eine vollständige Verpressung der Sondenbohrungen mit dauerhaft formbeständigen und abdichtenden Suspensionen erforderlich. In dieser Studie wurden acht Fertigprodukte und vier Handmischungen umfassend untersucht und neben den Fertigprodukten eine Handmischung als geeignet festgestellt.

 

Flachkollektoren sind  in folgenden Fällen wasserrechtlich bewilligungspflichtig:

  • in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten
  • in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung

Es ist das Anzeigeverfahren gemäß § 114 Wasserrechtsgesetz anzuwenden.
Im Merkblatt Flachkollektor sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ablehnungsgründe zum nachhaltigen Schutz des Grundwassers sowie die Anforderungen an das Einreichprojekt detailliert beschrieben.
Für die Erstellung des Einreichprojekts verwende bitte das Formular UWD-WW/E-9a.
Für die Beantragung der Wiederverleihung ist das Formular UWD-WW/E-9b zu verwenden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: