Der Oö. Landtag hat am 6. April 2006 eine Novelle zum Oö. Schulzeitgesetz-Novelle beschlossen.
Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen die generelle Erklärung der Samstage zu schulfreien Tagen für Schülerinnen und Schüler an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen und die Möglichkeit, bei Vorliegen besonderer regionaler Erfordernisse einen Samstag zum Schultag zu erklären.
Das Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz geändert wird, enthält die Einführung der 5-Tage-Woche an öffentlichen Pflichtschulen als grundsatzgesetzliche Regelung, die einer Ausführung durch den Landesgesetzgeber bedarf.
Nach den geltenden Bestimmungen des Oö. Schulzeitgesetzes 1976 sind die Samstage für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Pflichtschulen grundsätzlich noch Schultage. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat jedoch - gestützt auf dieses Landesgesetz - mit Verordnung den Samstag für die allgemeinbildenden Pflichtschulen ab dem Schuljahr 1997/1998 bis auf Widerruf für schulfrei erklärt. Im Grunde ist daher die 5-Tage-Woche in Oberösterreich bereits umgesetzt.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist aber trotzdem eine landesgesetzliche Ausführung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen:
- die generelle Erklärung der Samstage zu schulfreien Tagen für Schülerinnen und Schüler an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen
- die Möglichkeit, bei Vorliegen besonderer regionaler Erfordernisse einen Samstag zum Schultag zu erklären.