Der Oö. Landtag hat in Umsetzung des Gemeinschaftsrechts am 11. Mai 2006 das Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz, mit dem das Oö. Väter-Karenzgesetz, das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden, beschlossen.
Das Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2006 dient der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Schaffung eines individuellen Anspruchs auf Väterkarenz
- Aufnahme der Zielbestimmung der aktiven Gleichstellung von Frauen und Männern
- Aufnahme der ausdrücklichen Definition der Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung
- Aufnahme des Diskriminierungstatbestands der sonstigen Belästigung
- Einführung des Diskriminierungstatbestands der Anweisung zur Diskriminierung
- Anpassung der Schadenersatzregelungen an die geänderte EU Gleichbehandlungsrichtlinie
- Ausweitung der Beweismaßerleichterung auf die Diskriminierungstatbestände der sexuellen Belästigung und sonstigen Belästigung
- Möglichkeit der Prozessbeteiligung für Interessenvertretungen und einschlägige Vereinigungen
- Einführung eines Benachteiligungsverbots