Insbesonders wird die Einbeziehung des Begabungspotentials von benachteiligten Jugendlichen in den Regelungsbereich der am 1. Juni 2006 im Oö. Landtag beschlossenen Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes-Novelle vorgesehen.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
Einbeziehung des Begabungspotentials von benachteiligten Jugendlichen in den Regelungsbereich des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes:
Derzeit bestehen für Jugendliche mit Benachteiligungen sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Natur in der Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zur Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten; deshalb soll eine Regelung über die integrative Berufsausbildung nach dem Vorbild des Berufsausbildungsgesetzes geschaffen werden. Die Bestimmungen über die integrative Berufsausbildung sollen vorläufig bis Ende 2010 befristet und die Maßnahmen und ihre Auswirkungen einer Evaluierung unterzogen werden.
- Ermöglichung von Teilprüfungen
- Ermöglichung von Ausbildungsversuchen:
Die Zulassung von Ausbildungsversuchen soll das Reagieren auf neue Entwicklungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ermöglichen. - Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen:
Ergänzend zur Ausbildung in Lehrbetrieben wird auch die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht.