Oö. Bauordnungs-Novelle 2006

Der Oö. Landtag hat am 6. Juli 2006 eine Novelle zur Oö. Bauordnung beschlossen, mit der insbesondere die Umsetzung des baurechtlich relevanten Teils der Richtlinie des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (der sogenannten "SEVESO II-Richtlinie")  sowie ergänzende baurechtliche Bestimmungen als Resultat der Arbeiten und Erkenntnisse im Zuge der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 normiert werden.

Die Erwartungen, die in die Oö. Bauordnungs-Novelle 1998 gesetzt wurden, haben sich großteils erfüllt und sind in der Praxis zum Teil sogar noch übertroffen worden.
Eine "Evaluierung" der mit 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen Neuregelungen gibt also keinerlei Veranlassung, am Grundkonzept der seit diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen der Oö. Bauordnung nunmehr erneut etwas zu ändern.


Mit der vorliegenden Novelle sollen daher im Wesentlichen nur Anpassungen vorgenommen und Klarstellungen getroffen werden, die sich in der Vollzugspraxis als notwendig oder wünschenswert erwiesen haben. Dazu gehören auch nicht wenige Änderungen, die auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs erforderlich (oder wenigstens angezeigt) scheinen. Auf die näheren Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen im Besonderen Teil wird diesbezüglich ergänzend verwiesen.


Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung des baurechtlich relevanten Teils der Richtlinie des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und der sogenannten "SEVESO II-Richtlinie", sowie ergänzende baurechtliche Bestimmungen als Resultat der Arbeiten und Erkenntnisse im Zuge der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002.

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