A.1. Vermeidung von Mikroplastik
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den aktuellen Stand der Maßnahmen und im Speziellen der Erarbeitung von Normen, Richtlinien sowie Referenz-(Hintergrund-)werten zum Thema Mikroplastik zu berichten.
A.2. Novelle Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- über den aktuellen Stand der Novelle zum Altlastensanierungsgesetz zu berichten sowie
- die ehestmögliche Umsetzung einer Novelle zum Altlastensanierungsgesetz im Sinne des zuletzt vorliegenden Entwurfes zu betreiben.
A.3a. Vorzeitiges Abfallende für Bodenaushubmaterialien
gemeinsam behandelt mit
A.3b. Gesetzliche Vorgaben und Behördenzuständigkeit bei der Verwertung von Aushubmaterial im Zusammenhang mit der Erlassung einer Abfallende-Verordnung für Aushubmaterialien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- um einen Bericht zu den bisher geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Erlassung einer Verordnung, mit der ein vorzeitiges Abfallende gemäß § 5 AWG 2002 für bestimmte geeignete Aushubmaterialien vorgesehen wird,
- im Sinne des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2022 A.6. Vorzeitiges Abfallende für Bodenaushubmaterialien (VSt-1505/17) die Arbeiten – unter Berücksichtigung der Rechtssache Porr Bau GmbH – zügig fortzusetzen und
- alle mit der Verordnung zusammenhängenden Vorgaben im Abfallwirtschaftsgesetz 2002, wie Begriffsdefinitionen und Behördenzuständigkeit, einer rechtlichen Prüfung unter Einbindung der Bundesländer zu unterziehen, um klare Vorgaben und Zuständigkeiten für den Vollzug zu definieren.
A.3c. Vereinfachung der Weiterverwendung bzw. dem Wiedereinsatz von torfigen Aushubmaterialien zB zur Moorrenaturierung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dass
- in der in Ausarbeitung befindlichen Abfallende-Verordnung für Bodenaushubmaterial ein eigener Unterpunkt im Hinblick auf torfhaltige Materialien vorgesehen wird. Konkret sollte für hoch organische (also sehr hochwertige) Torfe ein rasches Abfallende vorgesehen werden, um diese Torfe leichter in aus naturschutz- und bodenschutzfachlicher Sicht unkritischen Bereichen einer Wiederverwendung zuführen zu können
- und, abweichend von den Vorgaben in Kapitel 4.7.9 des BAWPL 2023 („Maßnahmen während des Aushubs“), eine Ausnahmebestimmung von der Notwendigkeit einer abfallchemischen Aufsicht vor Ort für torfhaltiges Aushubmaterial vorzusehen.
A.4. Genehmigung von mobilen Anlagen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt den Beschluss vom 1.7.2022 (VSt-1978/667) und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erneut, zum Stand der Arbeiten an der Verordnung für Genehmigungsvoraussetzungen für mobile Anlagen nach §§ 52 Abs. 8 iVm 65 AWG 2002 zu berichten und sich für die Finalisierung und Erlassung dieser Verordnung einzusetzen.
A.5. Mobile Behandlungsanlagen für mehr Kreislaufwirtschaft
Dieser TOP wurde von Steiermark zurückgezogen.
A.6. Vereinfachung und österreichweite Gleichbehandlung für erlaubnisfreie Abfallsammler in Bezug auf § 24a Abs. 2 Z 11 AWG 2002
Dieser TOP wurde von Vorarlberg zurückgezogen.
A.7. Einführung eines Reparierbarkeitsindex für Elektro-/Elektronikgeräte
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Hinweis auf den Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 25.6.2021 (VSt-2754/4 vom 28.6.2021) über den aktuellen Stand der Maßnahmen zum Thema Reparierbarkeitsindex für Elektro-/Elektronikgeräte zu berichten.
A.8. Regelung für PV-Anlagen auf Deponien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- um einen Bericht zu den bisher geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Überarbeitung der Deponieverordnung zur Errichtung von PV-Anlagen auf Deponien und
- im Sinne des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2022, A.10. „Regelungen für PV-Anlagen auf Deponien“ (VSt-4514/32), die Arbeiten zügig fortzusetzen.
A.9. Einführung eines Pfandsystems auf tragbare Lithium-Ionen-Batterien
und –Akkus
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, anknüpfend an die Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz aus den Jahren 2019, 2020 und 2022, über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Einführung eines verpflichtenden Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien und Akkus zu berichten.
A.10. Bewirtschaftung von Alttextilien weiter entwickeln
Um die Ziele der EU-Textilstrategie und der österreichischen Kreislaufwirtschafts-strategie zu erreichen, sind in Österreich weitere Maßnahmen zur Reduktion von Textilabfällen sowie zur Steigerung der getrennten Sammlung und Verwertung erforderlich.
Eine Ende 2022 vom Oberösterreichischen Landesabfallverband mit Unterstützung aller Bundesländer sowie des BMK initiierte Machbarkeitsstudie wird für den kommunalen Bereich Szenarien zur zukünftigen Bewirtschaftung von Alttextilien in Österreich entwickeln.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
- die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu Alttextilien, die im Sommer 2023 vorliegen werden, in die weiteren strategischen Planungen des Bundes einzubeziehen,
- den Stakeholderdialog Textilien laut Abfallvermeidungsprogramm 2023 rasch zu beginnen bzw. den Textil-Dialog weiterzuführen sowie dabei in bewährter Weise die Bundesländer einzubeziehen und
- notwendige neue Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Sortieranlagen mit Bundesfördermitteln zu unterstützen.
A.11. Einheitliche Kennzeichnung von kompostierbaren Biokunststoffsäcken zur Vorsammlung von Bioabfall
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie anknüpfend an den Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 25.6.2021 (VSt-6680/8) über den aktuellen Stand der gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Unterscheidbarkeit biologisch abbaubarer und zur Kompostierung zulässiger Vorsammelhilfen für Bioabfall von herkömmlichen Kunststoffsäcken zu berichten.
A.12. Erforderlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele betreffend Lebensmittelabfallvermeidung
Ein nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln und das Wissen um die Bedeutung von Kaufentscheidungen für die Umwelt wird immer wichtiger. Schulen sind ein wesentlicher Ort für die Vermittlung von Wissen sowie von Lösungsansätzen nicht nur für Schüler*innen – sondern über den Umweg der Kinder auch für die Eltern. Die Aufnahme des Themas Vermeidung von Lebensmittelabfällen in die Lehrpläne für die Unterstufe wäre ein wichtiger erster Schritt, der jedoch die Unterstützung mit verschiedenen Ressourcen zur praxisnahen Vermittlung sowie die Erweiterung auf sämtliche Schulstufen erfordert, um rasch und durchgängig Erfolg zu haben.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie daher aus Sicht der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verstärkt Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um Schulen mit Materialien zur Erhebung der Abfallmengen, praxisnahen Exkursionsmöglichkeiten, Selbstanbauflächen, Hochbeeten, Wurmkompostern etc. auszustatten, um dieses wichtige Thema umfassend transportieren zu können.
A.13. Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt den Beschluss der Bundesregierung über die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie und ersucht die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
- zu berichten, was im Sinne der Vernetzung der relevanten Akteur:innen und Etablierung einer „Kreislaufwirtschaftskoalition“ als Netzwerk der zirkulären Gestalterinnen zur Begleitung und Weiterentwicklung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplant ist und
- die Länder bei der Umsetzung einzubinden.
A.14. Energieeffizienz von „Biotrocknern“ und „Kompostiermaschinen“
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu prüfen ob der Einsatz von energieintensiven und abfallwirtschaftlich äußerst fragwürdigen Trocknungsgeräten zur Behandlung von Küchen- und Speiseabfällen („Biotrockner“ und „Kompostiermaschinen“) auf Basis der geltenden Rechtslage unter dem Aspekt der Ressourcenschonung versagt, oder allenfalls in Form einer neuen Verbotsregelung unterbunden werden kann.
A.15. Vernichtungsverbot bei Elektrogeräten und Textilien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in ihrem Vorhaben, ein Vernichtungsverbot für Elektrogeräte und Textilien einzuführen und ersucht über den aktuellen Stand zum Thema Vernichtungsverbot von Neuwaren und neuwertigen Waren zu berichten.
B.1. Positionspapier „Biomasseheizungen und Luftqualität“
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz nimmt die Inhalte und Ziele des Positionspapiers „Biomasseheizungen und Luftqualität“ zur Kenntnis.
B.2. Maßnahmen zum Immissionsschutz bei Gasmangellage
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Expert:Innen des Bundes und der Länder einzusetzen, mit dem Ziel, Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (wie z.B. im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen) für den Fall einer Gasmangellage sowie zugehörige Vollzugshinweise zu erarbeiten.
B.3. Brandmanagement Schilf, insbesondere betreffend den Schilfgürtel Neusiedler See
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes dahingehend zu prüfen und vorbereiten zu lassen, in der – durch Aufnahme einer entsprechenden Verordnungsermächtigung für den Landeshauptmann gemäß § 3 Abs. 4 BLRG – eine Möglichkeit geschaffen wird, aus Gründen des Artenschutzes dringend notwendige Pflegemaßnahmen auf schwer zugänglichen Schilfflächen durch punktuelles und kontrolliertes Abbrennen von Schilf in Abstimmung mit den durch die Emissionen allenfalls betroffenen Bundesländern durchzuführen.
B.4. Manipulation von Abgasbehandlungssystemen bei LKWs – Schaffung der gesetzlichen Grundlagen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die gesetzliche Grundlage für die Abgasfernmessung zu schaffen, sodass die Kontrollen am Fahrzeug mit dem aufwendigen Auffinden der Manipulation oder des Defektes überflüssig werden und die negativen Ergebnisse der Detektion bereits einen Straftatbestand darstellen. Weiters wäre eine gesetzliche Grundlage für die Partikelzahlmessung, analog zum Prüfgerät der Trübungsmessung gem. Anl. 2a Z. 13 PBStV zu schaffen. Diese sollte die Gerätespezifikation, die Prüfmethode (Prüfanweisung) und die Grenzwerte festlegen.
C.1. Gesetzliche Verankerung einer langfristigen Förderung im Umweltförderungsgesetz für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung sowie für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen als wichtige Anreizmaßnahme zur CO2-Reduktion
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt die bisherigen Bemühungen und Maßnahmen, die von Seiten der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Rahmen der Sanierungsförderung für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme („Raus aus Öl und Gas“, „Sauber Heizen für alle“) gesetzt wurden.
Um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Wärmebereich – auch als wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Umweltbestandteils Luft und damit zur CO2-Reduktion – weiter verstärkt voranzutreiben, sieht es die LandesumweltreferentInnenkonferenz als wichtigen Anreizeffekt an, langfristige Förderungen – insbesondere für einkommensschwache Haushalte – zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, sofern der Ausstieg zukünftig durch gesetzliche Verpflichtungen zwingend vorgeschrieben werden soll.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie den Bundesminister für Finanzen, durch eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes eine – in Anlehnung an die derzeit schon im Umweltförderungsgesetz vorgesehene Förderung im Bereich der Fernwärme- und Fernkältesysteme – langfristige Förderung mit jährlichen Fördersummen für thermisch energetische Sanierungsmaßnahmen und für den Umstieg auf klimafreundliche und umweltverträgliche Heizsysteme zumindest bis 2030 sicherzustellen.
C.2. Minimierung der Umweltfolgen durch eine nachhaltigere Ernährungsweise – „Klimateller“
- Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ist sich über die umfangreichen Umweltwirkungen des gegenwärtigen globalen Ernährungssystems im Klaren und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um eine breite Bewusstseinskampagne, die diese Umweltfolgen der Ernährung in kohärenter und konsistenter Weise zeigen.
- Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in ihrem Wirkungsbereich die Anstrengungen rund um den Klimateller im Rahmen der Initiativen „NaBe-Aktionsplan“ und „Forum-Österreich isst regional“ zu intensivieren.
D.1. Renaissance der Kernenergie in Europa
Der Ausbau und Weiterbetrieb der Kernenergie in Europa kann kein Beitrag zur zukünftigen Lösung für die europäische Klima- und Energiewende sein, daher ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- die österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene weiterhin konsequent zu verfolgen und die legitimen Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung klar zu vertreten,
- dem Neubau und Weiterbetrieb von Kernkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern, mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken,
- zukunftsorientierte und nachhaltige Regelungen zum raschen Ausbau erneuerbarer Energien einzufordern und
- weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln, auf eine ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit zu drängen und sich weiterhin für eine europaweite Begrenzung der Laufzeit und Abschaltung alter Kernreaktoren und konkrete und verbindliche technische Sicherheitsanforderungen einzusetzen.
D.2. AKW Krško - Laufzeitverlängerung
Die Bundesländer bedanken sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für ihre bisherigen Bemühungen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren KKW Krško – Laufzeitverlängerung und ersuchen
- um einen Bericht, ob aufgrund der UVP-Genehmigung geprüft wurde, ob grenzüberschreitend wirksame Rechtsmittel für Österreich ergriffen werden können und von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (wie im Zuge der LURK 2022 angekündigt).
- weiterhin bei der slowenischen Regierung mit Nachdruck eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale Expert:innen einzufordern und
- unter Bedachtnahme auf die gravierenden Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko für eine Schließung des KKW Krško vor dem Ende der erteilten Bewilligung 2043 einzusetzen.
D.3. Atommüllendlagersuche in Tschechien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt ihre Beschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 und ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie weiterhin konsequent gegen ein grenznahes Atommüllendlager in Tschechien einzutreten und einen transparenten Prozess und öffentlichen Informationsaustausch einzufordern,
- um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente auszuschöpfen,
- um die tschechische Argumentation bei der weiteren Eingrenzung der Standortoptionen darauf hin zu prüfen, ob diese vorrangig nach sicherheitstechnischen Merkmalen erfolgt und die zur Bewertung verwendeten Daten auch tatsächlich standortspezifisch gewonnen wurden und somit als Grundlage für eine qualifizierte Bewertung überhaupt geeignet sind,
- um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch zu jeder Phase des Entscheidungsprozesses für ein Atommülllager bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern,
- darauf hinzuwirken, dass Österreich in einem möglichst frühen Verfahrensstatus an den kommenden UVP/SUP-Verfahren umfassend beteiligt wird.
D.4. Small Modular Reactors (SMRs)
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt das Engagement der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene in Richtung Ausstieg aus der Atomkraft weiterhin konsequent zu verfolgen und ersucht, weiterhin alle Möglichkeiten zu nutzen,
- um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch in jeder Phase des Entscheidungsprozesses für einen Small Modular Reactor bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern,
- darauf hinzuwirken, dass Österreich in einem möglichst frühen Verfahrensstatus an den kommenden UVP/SUP-Verfahren umfassend beteiligt wird,
- darauf hinzuweisen, dass Kernkraftwerke in Konfliktsituationen jeglicher Art ein enormes, unkalkulierbares Risiko für den jeweiligen Betreiberstaat selbst, für die Europäische Union als Ganzes und für alle Menschen in Europa darstellen.
E.1. Datenbereitstellungpflicht GeoSphere Austria
Das GeoSphere Austria-Gesetz - GSAG fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMBWF, ist thematisch aber auch dem Umweltbereich zuzuordnen, da umweltbezogene Daten angefragt werden.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, gegenüber Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf eine entsprechende Anpassung zur wechselseitigen kostenfreien Datenbereitstellung hinzuwirken und falls erforderlich sich für eine Änderung des Gesetzes einzusetzen.
E.2. Aufwandsentschädigung für Lehr- und Betreuungspersonen bei Umweltzertifizierungsprozessen und Umweltbildungsmaßnahmen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Möglichkeit zu schaffen, mit der eine Aufwandsentschädigung für Lehr- und Betreuungspersonen bei Umweltzertifizierungsprozessen und Umweltbildungsmaßnahmen (z.B. Umweltzeichenschulen, Ökologschulen) gewährt werden kann.
E.3. Baumhaftung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz hält nach wie vor eine möglichst klare Regelung der Verpflichtung von Baumhalter*innen im ABGB für erforderlich,
um – vor allem in Zeiten des Klimawandels – Bäume vor haftungsbedingten Fällungen zu bewahren.
- Frau Bundesministerin für Justiz wird daher ersucht, den vorliegenden Entwurf einer Änderung des ABGB zu Fragen der Baumhaftung zu präsentieren. Ein derartiger Entwurf sollte jedenfalls die Betonung der Gemeinwohlverantwortung sowie der Bedeutung des ökologischen Wertes von Bäumen, auch im Hinblick auf den Klimawandel, die Betonung der Eigenverantwortung sowie die Beseitigung der Gebäudeanalogie und eine Angleichung an den Sorgfaltsmaßstab der Wegehalterhaftung beinhalten.
- Die LandesumweltreferentInnenkonferenz spricht sich für die Weiterführung der Aktivitäten der Österreichischen Baumkonvention aus, die unter anderem durch einen gemeinnützigen Verein vorangetrieben werden.