Wer wird gefördert?
Die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Landes OÖ ermächtigt das Arbeitsmarktservice OÖ zum Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung mit dem Rehabilitationsträger, in der vorzusehen ist, dass nach Prüfung der sachlichen Richtigkeit der für die Anweisung der Beihilfe maßgeblichen Unterlagen durch das Arbeitsmarktservice OÖ 33 % der Ausbildungskosten für ca. 200 beeinträchtigte Personen ohne Kostenbeteiligung eines Sozialversicherungsträgers direkt vom Land OÖ an die Ausbildungseinrichtung überwiesen werden. Die Abteilung Wirtschaft und Forschung stellt dafür auch im Jahr 2023 maximal 1,19 Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Ausbildungen für beeinträchtigte Personen ohne PV-Kostenbeteiligung (Sozialversicherungsträgers) werden vom Arbeitsmarktservice und Wirtschaftsressort gemeinsam finanziert, der Kostenteilungsschlüssel beträgt Arbeitsmarktservice 67 % und Land OÖ 33 %.