Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006

Der Oö. Landtag hat am 9. November 2006 ein Oö. Vergaberechtsschutzgesetz beschlossen.

Das vorliegende Gesetz bezweckt in erster Linie eine Angleichung der Rechtslage an die Regelungen des Bundesvergabegesetzes 2006, welches nicht nur die neuen Vergaberichtlinien umsetzt, sondern auch erhebliche Neuerungen im Bereich des Rechtsschutzes beinhaltet.

 

Mit 1. Februar 2006 ist das Bundesvergabegesetz 2006 in Kraft getreten. Neben umfangreichen Änderungen im "materiellen" Vergaberecht, die insbesondere durch die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien bedingt sind, bringt das Bundesvergabegesetz 2006 auch erhebliche Neuerungen im Bereich des Rechtsschutzes mit sich. Es liegt im Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise, dass die landesrechtlichen Bestimmungen über den Rechtsschutz möglichst wenig von den einschlägigen Bundesregelungen abweichen. Das derzeit in Kraft stehende Oö. Vergabenachprüfungsgesetz, orientiert sich in Struktur und Inhalt stark an den Regelungen des Bundesvergabegesetzes 2002. Der vorliegende Beschluss bezweckt in erster Linie eine Angleichung an die Regelungen des Bundesvergabegesetzes 2006. Die damit zusammenhängenden Änderungen im Vergleich zur geltenden Rechtslage sind so umfangreich, dass einer Neuerlassung des Gesetzes der Vorzug vor einer Novellierung zu geben ist.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • die deutlichere Unterscheidung zwischen den einzelnen "Rechtsschutzverfahren" (Nachprüfungsverfahren, Feststellungsverfahren und Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung), und
  • die radikale Vereinheitlichung und Vereinfachung des derzeit äußerst komplexen und kasuistisch geregelten Systems der Anfechtungsfristen

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