Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogrammes

Raumbezug 

Gesamt Untereinheit 

 

Ausgangslage/ Zielbegründung 
Generell strebt der Naturschutz die Sicherung der noch bestehenden Landschaftselemente und sowie die Entwicklung neuer artenreicher Lebensräume in ausgeräumten Teilbereichen an.

Wenn nicht anders möglich, kann die Schaffung naturnaher Strukturelemente In landschaftlich und ökologisch strukturlosen Gebieten mit gutem Willen auch im Zuge von Bebauungsmaßnahmen und Rohstoffabbau erfolgen. Dabei sollten insbesondere im Hinblick auf die Zersiedelungsproblematik, den Verkehrswegebau, den Rohstoffabbau und Fragen des Bodenmanagements als Mindeststandard die im Landesraumordnungsprogramm festgelegten Grundsätze unbedingt eingehalten werden. Die Gemeinden der Raumeinheit ATT werden im südlichen Bereich dem "Verdichtungsgebiet im ländlichen Raum", im nördlichen Bereich dem "Ländlichen Raum" zugeordnet.

Als Leitzielen wird u.a. der Schutz der Umwelt, die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes, die Bedachtnahme auf die ökologische Tragfähigkeit des Raumes und die sparsame Grundinanspruchnahme beschrieben.
 
Gefährdung

Ungeordnete Siedlungsentwicklung

 

Wege zum Ziel 

Bewusstseinsbildung der Planungs- und Entscheidungsträger in der örtlichen und überörtlichen Raumplanung.

Umsetzung der Leitziele in der örtlichen und überörtlichen Raumplanung.
 

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