A.1. Vermeidung von Mikroplastik
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den aktuellen Stand laufender Forschungsprojekte bzw. Studien hinsichtlich des Einflusses von Mikroplastik auf die Umwelt und deren Herkunftsweise zu berichten, insbesonders betreffend die Thematik „Klärschlamm“. Des Weiteren wird um einen Bericht über den Stand der Maßnahmen zur Erarbeitung von Normen, Richtlinien sowie Referenz-(Hintergrund-)werten zum Thema Mikroplastik ersucht.
A.2. Abfallende für Bodenaushub: wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebens- nahe Regelung
gemeinsam mit
A.4. Humustransfer zwischen landwirtschaftlichen Flächen
gemeinsam mit
A.5. Genehmigung von Bodenbestandteilen auf im vereinfachten Verfahren genehmigten Bodenaushubdeponien
zu 1. Abfallende für Bodenaushub: wesentliche Verwaltungsvereinfachung
und lebensnahe Regelung:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Sinne der bisherigen Beschlüsse iZm mit einem vorzeitigen Abfallende für Bodenaushub-materialien die Arbeiten an einer Abfallende – Verordnung für Bodenaushub-materialien abzuschließen.
zu 2. Humustransfer zwischen landwirtschaftlichen Flächen:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
- die landwirtschaftliche Verwertung von Humus beinhaltenden Bodenaushub für landwirtschaftliche Rekultivierungsmaßnahmen in der Abfallende-verordnung für Bodenaushubmaterialien in praktikabler Weise zu berücksichtigen bzw.
- eine Erweiterung der Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (allenfalls Ausnahme gemäß §2 Absatz 3) um nicht kontaminierten Humus beinhaltenden Bodenaushub, der im Zuge von Aushubarbeiten bei einem landwirtschaftlichen Betrieb anfällt und im natürlichen Zustand für landwirtschaftliche Verbesserungsmaßnahmen innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebs verwendet wird, zu prüfen. Gegebenenfalls wäre auch die Schaffung einer Ausnahmeregelung über das ALSAG anzudenken.
zu 3. Genehmigung von Bodenbestandteilen auf im vereinfachten Verfahren
genehmigten Bodenaushubdeponien:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Notwendigkeit der Überarbeitung des Erlasses des BMK vom 29.04.2022., Zl. 2022-0.295.796, zu den zulässigen Abfallarten auf Bodenaushubdeponien in Hinblick auf das Erkenntnis des LVwG Steiermark, LVwG 46.24-825/2023-23 vom 10.09.2023, zu prüfen.
A.3. Verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, sich durch die Schaffung von Grundlagen im Bereich Forschung und Entwicklung und die Förderung der Nutzung planerischer Werkzeuge für den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen einzusetzen.
Es wird weiterhin ersucht, die Wiederverwendung von Bauteilen und die verstärkte Verwendung von Recyclingbaustoffen bei Projekten der öffentlichen Hand zu forcieren.
A.6. Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen in die Pflicht nehmen!
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Aufsichtsbehörde für die Sammel- und Verwertungssysteme darauf hinzuwirken, dass
- Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen verstärkt Maßnahmen zur Erreichung der Recyclingziele setzen,
- eine bedarfsgerechte (auch aus hygienischer Sicht) Anzahl von Abfuhren von Gelben Säcken gewährleistet wird, um eine Verlagerung von Verpackungen in den Restmüll zu verhindern,
- die bürgerfreundliche und etablierte Sammlung auf den ASZ weiter unterstützt wird,
- Maßnahmen zur Information der Letztverbraucher (z.B. durch Abfallberaterinnen und Abfallberater) fortgeführt werden, bis die Zielsetzungen hinsichtlich Sammlung und Recycling erfüllt sind und
- eine regelmäßige Evaluierung der gesetzten Maßnahmen im Wege der Verpackungskoordinierungsstelle durchgeführt wird.
A.7. Neue Konzepte für die Biogasverwertung
Dieser TOP wird von Oberösterreich zurückgezogen.
A.8. Einführung eines Pfandsystems für Batterien und Akkus
gemeinsam mit
A.9. Einführung eines Incentivesystems für die Rückgabe von tragbaren Lithium-Ionen-Batterien und – Akkus
gemeinsam mit
A.10. Umgang mit der neuen EU-Batterieverordnung und Auswirkungen auf Österreich
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, anknüpfend an die Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz aus den Jahren 2019, 2020, 2022 und 2023,
- über den aktuellen Stand von Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelquoten für Gerätebatterien und insbesondere für lithiumhaltige Batterien und Akkus zu berichten,
- über die Auswirkungen der neuen EU-Batterieverordnung 2023/1542 auf die Abfallwirtschaft in Österreich und über die wohl erforderliche Überarbeitung der österreichischen Batterienverordnung zu berichten und
- ergänzend zu den bisherigen Beschlüssen der LandesumweltreferentInnenkonferenz die Einführung eines Incentivesystems aufbauend auf den Ergebnissen des diesbezüglichen Pilotprojektes in der Testregion Feldbach zu prüfen.
A.11. Zukünftige Finanzierung der Reparaturförderung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu evaluieren, wie eine wirksame Weiterführung des Bundes Reparaturbonus unter Ausweitung auf alle reparaturfähigen Konsumgüter umgesetzt werden könnte und welche Auswirkungen auf die Ressourcenschonung, sowie CO2-Einsparung und die konsumseitige Nachfrage nach Reparaturen zu erwarten wären.
A.12. Einführung eines Verbotes für Einweg E-Zigaretten
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich für die Einhaltung und den wirkungsvollen Vollzug des Art. 11 EU-Batterie-Verordnung einzusetzen und so sicherzustellen, dass die negativen Umweltauswirkungen von Einweg E-Zigaretten im Hinblick auf den immanenten Ressourcenverbrauch reduziert werden. Darüber hinaus ersucht die LandesumweltreferentInnen-konferenz Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich auf europäischer Ebene für ein Verbot von Einweg E-Zigaretten einzusetzen.
A.13. Lebensmittelverschwendung in der Außer-Haus-Verpflegung reduzieren
Dieser TOP wird von Oberösterreich zurückgezogen.
A.14. Ausstehende Verordnungen zum AWG
gemeinsam mit
A.15. Aktueller Stand bei Novellierung des AWG 2002, der Kompostverordnung und der Abfallverbrennungsverordnung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über
- den Stand der Neufassung der Kompostverordnung
- den Stand der Novellierung des AWG 2002 (AWG-Novelle Digitalisierung), zu berichten
und im Sinne der Planungssicherheit für die betroffenen Akteure einen plausiblen Zeitplan für die anstehenden Neuregelungen vorzulegen.
A.16. Bürokratie- und Verwaltungsvereinfachung bei der Abrechnung der Verpackungsverordnung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Maßnahmen zu berichten, die basierend auf den Empfehlungen des Rechnungshofberichts bei der Abrechnung der Verpackungsverordnung, insbesondere den Schlussempfehlungen 26 und 27, Reihe Bund 2022/36, gesetzt wurden, sowie Schritte zur Verwaltungsvereinfachung in diesem Bereich zu setzen.
A.17. Evaluierung der gemeinsamen Sammlung von Leicht- und Metallverpackungsabfällen
Dieser TOP wird von Steiermark zurückgezogen.
A.18. Erleichterungen für Betriebe, die eine Vorbereitung zur Wieder-verwendung (= Vorbereitung für ReUse) oder ein Upcycling durchführen; Verordnung nach § 65 Abs. 2 AWG 2002 – nicht genehmigungspflichtige Abfallbehandlungsanlagen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
- von der Verordnungsermächtigung des § 65 Abs. 2 AWG 2002 Gebrauch zu machen und insbesondere für Abfallbehandler*innen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung (Vorbereitung für ReUse) oder ein Upcycling von Abfällen durchführen, Ausnahmen von der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht festzulegen und
- zu prüfen, ob weitere Erleichterungen auch hinsichtlich der berufsrechtlichen Erfordernisse für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Upcycling in das AWG 2002 aufgenommen werden könnten.
A.19. Einheitliche Kennzeichnung von kompostierbaren Biokunststoffsäcken
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz erinnert an die Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz aus 2021 (VSt-6680/8 vom 28.6.2021) und 2023 (VSt-6680/9 vom 22.5.2023) und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den aktuellen Stand der gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Unterscheidbarkeit biologisch abbaubarer und zur Kompostierung zulässiger Vorsammelhilfen für Bioabfall von herkömmlichen Kunststoffsäcken zu berichten.
A.20. Evaluierung Bahntransport – keine Besserstellung von Primärrohstoffen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Umfang der gemäß § 15 Absatz 9 AWG vorgesehenen Evaluierung des Transports von Abfällen per Bahn sowie über die geplanten weiteren Schritte zu berichten.
A.21. EDM fit für Digitalisierung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, über die Weiterentwicklungen des EDM – speziell im Bereich Benutzerfreundlichkeit, Schnittstellenfreundlichkeit, Auswerteroutinen und Benutzeroberfläche – zu berichten und die diesbezüglichen Arbeiten voranzutreiben.
A.22. RED II – Evaluierung für Abfälle
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Biomasseenergie – Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) in Bezug auf die Zertifizierungspflichten zu evaluieren und eine Anpassung der BMEN-VO an die Mindeststandards gemäß RED II zu prüfen.
A.23. Evaluierung der Verwaltungsstrafbestimmungen des § 79 AWG 2002
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Evaluierung der Verwaltungsstraftatbestände unter Berücksichtigung der Judikatur der letzten Jahre zu veranlassen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen, sodass die Durchsetzung von Verwaltungsstrafen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 mit möglichst hoher Rechtssicherheit möglich ist.
A.24. Europaweites Verbot für die Deponierung von gemischten Siedlungsabfällen und Aufnahme von Deponien in das ETS
gemeinsam mit
A.25. Deponierung von carbon- und glasfaserverstärkten Abfällen
zu 1. Europaweites Verbot für die Deponierung von gemischten Siedlungsabfällen und Aufnahme von Deponien in das ETS:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich für die rasche Umsetzung des Deponierungsverbots für gemischte Siedlungsabfälle in allen EU-Ländern einzusetzen und die Forderung zu stellen, auch Deponien, auf denen unbehandelte, reaktive Abfälle abgelagert werden, ab 2028 in das System des EU Emissionshandels (ETS) aufzunehmen.
zu 2. Deponierung von carbon- und glasfaserverstärkten Abfällen:
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine befristete Ausnahme aller carbonfaserverstärkten Abfälle vom Verbot der Deponierung als „letzte Senke“ wieder zu ermöglichen. Parallel dazu soll - unter Beachtung entsprechender Ökodesignvorgaben – der Aufbau geeigneter Recycling- oder Verwertungsverfahren unterstützt, sowie das Langzeitverhalten von CFK/GFK-Abfällen in Deponien erforscht werden. Darüber hinaus soll die Datenlage zum Anfall von CFK/GFK-Abfällen verbessert werden.
D.1. AKW Krško – Laufzeitverlängerung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bedankt sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für ihre bisherigen Bemühungen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren KKW Krško – Laufzeitverlängerung und ersucht
- um einen Bericht, ob es seit der letzten Tagung der LURK neue Erkenntnisse gibt, was die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Genehmigung der Laufzeitverlängerung für das AKW Krško gibt,
- weiterhin bei der slowenischen Regierung mit Nachdruck eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale ExpertInnen einzufordern und
- unter Bedachtnahme auf die gravierenden Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko für eine Schließung des KKW Krško vor dem Ende der erteilten Bewilligung 2043 einzusetzen.
- im Namen der Republik Österreich und im Interesse der Bundesländer weiterhin konsequent gegen den Ausbau der Kernenergie in Europa einzutreten.
D.2. Atomkraftausbau als Klimaschutzmaßnahme – Nein danke!
Der weitere Ausbau und die massive Subventionierung der Kernenergie sowie die Entwicklung und der Bau von modularen Reaktoren sind keine wirksamen Maßnahmen, um die Klimaziele 2040 in Europa zu erreichen.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt das Engagement der Bundesregierung, insbesondere der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, in Richtung klar ablehnender Haltung zum verstärkten Atomkraftausbau in Europa als Klimaschutzmaßnahme und ersucht, weiterhin alle Möglichkeiten zu nutzen,
- die legitimen Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung auf EU- Ebene konsequent zu verfolgen,
- klar zu vertreten, dass der Ausbau und die Subventionierung von Atomkraft sowie die massive Unterstützung zur Entwicklung und dem Bau von SMR in Europa, innerhalb des zum Handeln in der Klimakrise erforderlichen Umsetzungszeitraumes, keine wirksame Maßnahme zur Erreichung der europäischen Klimaziele 2040 darstellt, vielmehr werden wichtige Finanzmittel, die für den raschen Ausbau von Erneuerbaren Energien eingesetzt werden können, gebunden
- zukunftsorientierte und nachhaltige Regelungen zum raschen Ausbau erneuerbarer Energien einzufordern und
- sich konsequent für Allianzen von atomkraftfreien Staaten in Europa einzusetzen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
D.3. Atomhaftung - Risiken von Laufzeitverlängerungen, AKW Neubau und SMRs
Angesichts der Entwicklungen auf EU-Ebene ersucht die Landesumwelt-referentInnenkonferenz die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie, das Thema Atomhaftung wieder verstärkt aufzugreifen und vehement EU-weit einheitliche, verpflichtende und angemessene Haftungssummen für alle Kernkraftwerksbetreiber zu fordern.
D.4. Ausbau der Kernkraft in Tschechien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie zur Wahrung der österreichischen Interessen und zum Schutz der Bevölkerung Österreichs,
- alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen, damit der Ausbau von nuklearen Anlagen in Tschechien und Subventionen für den Neubau von Kernkraftwerken verhindert werden;
- sich für die Umsetzung höchst möglicher Sicherheitsstandards, besonders auch für die modularen Reaktoren (SMR), zum Schutze der Bevölkerung einzusetzen;
- mögliche negative Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente zu verhindern, eine transparente Suche und ein nachvollziehbares Auswahlverfahren mit ausreichender grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung bei den tschechischen Behörden zu bewirken.
D.5. Umsetzung RED III – Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Umsetzung der RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) im Regelungsbereich des Bundes vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses am Erhalt und Schutz besonders wertvoller Gewässerstrecken (entsprechend dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan), diese von der Annahme des überragenden öffentlichen Interesses an EE-Projekten auszunehmen.
D.6. Tieffrequenter Lärm – einheitliche österreichische Vorgangsweise
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz regt einen Informationsaustausch der Bundesländer (unter der Federführung von Steiermark) unter Einbeziehung des Bundes zu tieffrequenten Geräuschimmissionen an. Einschlägige Vereine wie etwa das Forum Schall und der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL) sollten in den Informationsaustausch eingebunden werden.
E.1. EU-WRRL - Evaluierung der Methodik zur Bewertung der biologischen Qualitätselemente (Leitfaden – Teil B1 – Fische (ALFI) in Seen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die für Wasserwirtschaft zuständigen politischen ReferentInnen der Bundesländer die Methodik
zur Bewertung der biologischen Qualitätselemente (Leitfaden – Teil B1 – Fische (ALFI) in Seen zu evaluieren.
E.2. Bodenschutz; Gemeinsam wirksamen Bodenschutz voranbringen;
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt, Bezug nehmend auf ihre Beschlüsse aus 2020, 2021 und 2022, die Unterstützung der Ziele für wirksamen Bodenschutz, für eine Reduktion des Flächenverbrauchs und den Schutz der Bodenbiodiversität.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um weiteren verstärkten Einsatz auf Bundesebene
- zur Unterstützung von Initiativen wie „Bodenforum“, „Bodenplattform“ und „Gemeinsam für unseren Boden“, welche die Vernetzung und den fachlichen Austausch von „BodenakteurInnen“ zum Ziel haben,
- zur Förderung von bundesweiten Aktivitäten zur Bodenbewusstseinsbildung unter Einbindung der bisher maßgeblich in Erscheinung getretenen AkteurInnen (BFW, UBA, AGES, ELSA, Länder…),
- die Ergebnisse des Projektes „DACHBODEN“ zur Etablierung von Kompensationsmaßnahmen bei höherrangigen Straßenbauprojekten zu berücksichtigen sowie eine Erweiterung des Projektansatzes auf andere Bauprojekte zu prüfen,
- für die Fortführung und den Ausbau des Brachflächendialoges.