Tagung am 5. und 6. Oktober 2023 im Schloss Seggau/Steiermark

Beschlüsse der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihren vorjährigen Beschluss zu Klimawandelanpassung (VSt-6094/37) im Hinblick auf die noch offene Umsetzung eines gemeinsamen österreichischen Mission Hub „Adaptation to Climate Change“, welcher insbesondere die Federführung bei Einreichungen bei EU-Programmen übernehmen könnte.
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bewertet die partizipative Methode bei der Überarbeitung der Österreichischen Anpassungsstrategie prinzipiell sehr positiv und begrüßt die Möglichkeit zur umfassenden Stellungnahme zur NAS 3.0 in den kommenden Wochen, zumal der Entwurf nun (wenn auch ressourcenmäßig bedingt etwas verzögert) an alle betroffenen Institutionen ausgeschickt wurde.
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ist erfreut, dass mit dem Programm „Austrian Joint Climate Projects“ des Klima- und Energiefonds ein zusätzlicher, zudem flexibel einsetzbarer Finanzrahmen für Bund-Länder Klimaprojekte umgesetzt wurde.
  5. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt die Tätigkeiten des Klimawandelanpassungs-Netzwerks positiv zur Kenntnis und empfiehlt die bereits vorliegenden und künftig vorgelegten Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen in der Steuerungsgruppe abzustimmen und in die Umsetzung zu bringen. Ggf. sind dazu Mittel aus dem zu diesem Zwecke eingerichteten Finanztopf des „Austrian Joint Climate Projects“ aufzubringen.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Klima-Check zur Kenntnis und bedankt sich sowohl für die Entwicklung dieses innovativen Tools als auch für die gute und intensive Zusammenarbeit der involvierten Bundes- und Landesstellen sowie den Einsatz des Tools in den jeweiligen Bundesländern und die daraus resultierenden Erfahrungen.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnen setzen sich dafür ein, den Klima-Check schrittweise weiterzuentwickeln und im Rahmen der länderspezifischen Möglichkeiten zum Einsatz zu bringen. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Herr Bundesminister für Finanzen und Herr Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht sich dafür einzusetzen, dass die abgestimmten Fragestellungen aus dem Klima- Check in der Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes berücksichtigt werden. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, den Klima-Check gemäß den bestehenden Erfahrungsberichten anzupassen, entsprechend weiterzuentwickeln und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine mögliche Ausdehnung auf weitere Handlungsfelder (Förderungen, Projekte, Bauvorhaben, etc.) sowie auf andere Gebietskörperschaften zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. 
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht vor, die genannten Weiterentwicklungen unter Punkt 3 aus dem Topf der „Bund-Länder Wissenschaftskooperationsprojekte im Bereich Klimaschutz“ (VSt-7523/10 und VSt-7523/12) zu finanzieren.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum aktuellen Stand und zur weiteren Vorgehensweise der Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihre Beschlüsse aus dem Jahr 2021 (VSt-3484/14) und 2022 (VSt-3484/18), insbesondere hinsichtlich der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung und einer, nach Möglichkeit österreichweit harmonisierten, Bilanzierungssystematik. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnen beauftragen die KlimaschutzkoordinatorInnen der Bundesländer zur Weiterbearbeitung der Thematik und Abstimmung diesbezüglicher Fragestellungen, nach Möglichkeit im Rahmen eines gemeinsamen Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung in den Bundesländern.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnen setzen sich dafür ein, dass BürgerInnenbeteiligungsprozesse für die Entwicklung von Maßnahmen im Klimabereich auch auf regionaler und kommunaler Ebene verstärkt eingesetzt werden. 
  2. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht weiterhin BürgerInnenbeteiligungsprozesse auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen und in Abstimmung mit den Bundesländern geeignete Formate weiterzuentwickeln und umzusetzen. 
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität, ersucht die Bundesregierung um eine rasche Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) und wiederholt die Notwendigkeit eines entsprechenden nationalen Gesetzes für die Erreichung der gemeinsamen Ziele auf Bundes-und Landesebene. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, bei der Ausarbeitung des KSG ein optimales Zusammenwirken mit dem NEKP, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmenplanung, Monitoring und Berichtswesen zu berücksichtigen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedauert die bisher fehlende Einbindung in den Prozess zur Erarbeitung des KSG und bekräftigt die notwendige und kontinuierliche Einbindung der Länder gemäß den Beschlüssen aus den Jahren 2021 (VSt-5855/56) und 2022 (VSt-5855/57), um die Wirksamkeit durch eine entsprechende Governancestruktur sicherzustellen.
  1. Der NEKP weist derzeit noch eine erhebliche Ziellücke auf. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Länder bei der weiteren Bearbeitung und Weiterentwicklung insbesondere für länderrelevante Schlüsselmaßnahmen des NEKP verstärkt einzubinden. Zu diesem Zweck werden Abstimmungsprozesse auf politischer Ebene zwischen Bund und Ländern und ein effektives Bund-Länder-Maßnahmenprogramm für erforderlich erachtet.  
  2. Des Weiteren wird Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht, für die fachliche Beurteilung von Maßnahmen, die dem NEKP zugrundeliegenden Szenarien -das WEM-Szenario (With Existing Measures), das WAM-Szenario (With Additional Measures) sowie das Transition Szenario -den Bundesländern rasch und voll umfänglich zu übermitteln bzw. zu publizieren. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt die Erstellung einer nationalen Carbon Management Strategie, im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Es werden Herr Bundesminister für Finanzen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aufgefordert, aufgrund der Betroffenheit, alle Bundesländer im Prozess mit zu berücksichtigen. 
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, dass Herr Bundesminister für Finanzen die Entwicklung einer Ankaufsstrategie für Emissionszertifikate gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes aus 2021 (Klimaschutz in Österreich) prüft.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnen setzen sich dafür ein, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten den Vorsorgecheck Naturgefahren verstärkt den Gemeinden anzubieten. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, gemeinsam mit den Ländern den Vorsorgecheck Naturgefahren im Rahmen der Österreichischen Klimawandel-Anpassungsstrategie weiterzuentwickeln und noch stärker an die Bedürfnisse der Gemeinden anzupassen. 

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz unterstützt den Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz (VSt-6910/20 vom 22.5.2023) und ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, zu prüfen, ob der Einsatz von energieintensiven und abfallwirtschaftlich äußerst fragwürdigen Trocknungsgeräten zur Behandlung von Küchen- und Speiseabfällen („Biotrockner“ und „Kompostiermaschinen“) auf Basis der geltenden Rechtslage unter dem Aspekt der Ressourcenschonung versagt, oder allenfalls in Form einer neuen Verbotsregelung unterbunden werden kann.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich dafür einzusetzen, dass eine fundierte Datenbasis für die Berechnung der aus Österreich exportierten Mengen an Diesel und Benzin geschaffen wird sowie die Berechnungsmethodik verfeinert wird.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt die Einführung des Klimabonus als ein Instrument zur besseren Akzeptanz einer CO2-Bepreisung. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich dafür einzusetzen, vor dem Hintergrund der geplanten Überführung der CO2 Bepreisung inklusive Klimabonus in das CO2-Handelssystem auf EU-Ebene verstärkt Wert auf eine faire, treffsichere, ökologische und soziale Weiterentwicklung der Kriterien zur Ausgestaltung des Klimabonus gelegt wird 

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Herrn Bundesminister für Finanzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Jobrad dahingehend zu erweitern, dass auch die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gleichwertige Anreize, wie sie bereits für die Privatwirtschaft gelten, für die Nutzung eines Jobrads erhalten. 

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ist sich der Problematik der zunehmenden Lichtverschmutzung und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt, der Gesundheit, den Energieverbrauch und den damit einhergehenden Treibhausgasemissionen bewusst. Als eine „Querschnittsmaterie“ muss die Thematik - je nach Gesichtspunkt der angestrebten Regelung - sowohl vom Bundes- als auch vom Landesgesetzgeber geregelt werden. Die LandesklimaschutzreferentInnen sind bemüht, in ihren Zuständigkeitsbereichen entsprechende Maßnahmen zur Reduktion der Lichtverschmutzung zu setzen.
  2. Darüber hinaus ersuchen die LandesklimaschutzreferentInnen die Bundesregierung, rechtliche Vorgaben zur Reduktion der Lichtverschmutzung zu erarbeiten und im Rahmen der spezifischen Möglichkeiten Maßnahmen zur effektiven Reduktion der Lichtverschmutzung umzusetzen.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekräftigt den Beschluss der LandesverkehrsreferentInnenkonferenz (TOP B.16.; Beilage zu VSt-48/423 vom 5.6.2023) und der Landeshauptleutekonferenz (VSt-3484/20 vom 2.2.2022) und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um eine ehestmögliche Schaffung einer Bestimmung zur automatisierten Überwachung von Verkehrsbeschränkungen mit einer den Aufwand der Strafverfolgung berücksichtigenden Aufteilung der Strafgelder in der StVO 1960. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung aus verfassungsrechtlicher Sicht zu prüfen, ob die Grundsätze der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs um die Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes erweitert werden können. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um eine praxistaugliche Definition von sogenannten Null-Emissions-Zonen, weiters um die Prüfung rechtlicher Umsetzungsmöglichkeiten für sogenannte Null-Emissions-Zonen. 
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, dass angesichts der Klimakrise seitens des Bundes regelmäßig Unterstützungsmöglichkeiten, wie beispielsweise „kommunale Investitionsprogramme“ mit Schwerpunkt zu Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen für Kommunen angeboten werden.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dieses Ansinnen zu unterstützen und ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen diesen Vorschlag der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz aufzugreifen.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihren Beschluss zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) (VSt-5259/75) vom 30.9.2022 mit Bezug auf die Weiterentwicklung eines zielgerichteten Monitorings.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, hierzu koordinierend einen Bund-Länder Prozess unter Einbeziehung der Umweltbundesamt GmbH zu starten, wobei auch die Harmonisierung und Weiterentwicklung von Indikatoren mitberücksichtigt wird.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet den Ausbau der Erneuerbaren Energien als einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und der Länder. Die LandesklimaschutzreferentInnen werden sich im eigenen Bundesland dafür einsetzen, den Ausbau Erneuerbarer Energiequellen entsprechend der jeweiligen bundeslandspezifischen Potentiale aufgrund topographischer Gegebenheiten, voranzutreiben. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet den Netzausbau als wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Dabei spielen sowohl die Netzkosten als auch die Entschädigungszahlungen an Kraftwerkbetreiber eine große Rolle. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in einen Bund-Länder-Dialog einzutreten, um diese Fragen rasch gemeinsam mit der E-Control einer Lösung zuzuführen und sich dafür auch auf europäischer Ebene einzusetzen. 

18.1. Ländervertreterin für die UN Konferenz COP28 in Dubai

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nominiert für die Teilnahme an der UN Konferenz COP28 in Dubai vom 30. November bis 11. Dezember 2023 als gemeinsame Ländervertreterin 

Frau Mag.a Andrea GÖSSINGER-WIESER
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-4861
Mail: andrea.goessinger-wieser@stmk.gv.at

18.2. Klimavulnerabilitätsanalyse auf Grund der Anforderung der EU-Taxonomie-VO

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich dafür einzusetzen, dass die im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung notwendigen Daten zu Klimaszenarien im Rahmen einer nutzerfreundlichen GIS-Plattform aufbereitet und der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: