Tagung am 11. und 12. April 2024 in Eisenstadt/Burgenland

Beschlüsse der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040 (im Nicht-Emissionshandelsbereich) und ersucht die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen zur langfristigen Erreichung der Klimaneutralität gemeinsam mit den Bundesländern zu erarbeiten. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz betont die Wichtigkeit eines entsprechenden Bund-Länder Governance-Rahmens für die Erreichung der Klimaziele und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in enger Abstimmung mit den Bundesländern einen Bund-Länder Governance-Rahmen (von Strategie über Maßnahmenprogramme bis hin zum Monitoring) zu erarbeiten, idealerweise eingebettet in ein neues Klimaschutzgesetz des Bundes. Dazu erinnert die Landesklimaschutzreferentinnenkonferenz an ihren Beschluss vom 06.10.2023 (VSt-5855/60).
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz wiederholt die Notwendigkeit eines entsprechenden nationalen gesetzlichen Rahmens für die Erreichung der gemeinsamen Klimaziele und ersucht die Bundesregierung um eine rasche Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Bundes. 
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse aus den Jahren 2022 und 2023 und fordert im Hinblick auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (KlimaseniorInnen Schweiz) umgehend einen Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) der Europäischen Kommission zu übermitteln.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet es für essentiell, parallel den NEKP weiter zu entwickeln, um die vorhandene Lücke zur Zielerreichung zu schließen. Hierbei sollte auf die wissenschaftliche Expertise des Climate Change Centre Austria (CCCA) zurückgegriffen werden, welches zuletzt das Potenzial für Zusatzmaßnahmen anhand der Stellungnahmen zum Entwurf des NEKP bewertete.
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Über- und Erarbeitung von Plänen, welche insbesondere die Kompetenzbereiche der Länder betreffen, diese frühzeitig einzubeziehen und künftig die Zusammenarbeit zu verbessern, und auch auf die Expertise von LänderexpertInnen zurückzugreifen. Diese Kooperation wäre auch im Klimaschutzgesetz (KSG) zu verankern.
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität und ersucht die Bundesregierung, die Überarbeitung der laut EU-Governance VO vorgesehenen Langfriststrategie im Hinblick auf Klimaneutralität in Österreich unter Einbindung der Bundesländer und Klimaforschung rasch abzuschließen.
  5. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, bei allen Planungsprozessen ein optimales Zusammenwirken von innerstaatlichen gesetzlichen Grundlagen (wie insbesondere Klimaschutzgesetz (KSG), Finanzausgleichsgesetz (FAG)), Europäischen Rechtsakten (u.a. Governance-Verordnung, Effort-Sharing Verordnung) und darauf bezugnehmenden Plänen und Strategien insbesondere im Hinblick auf Maßnahmenplanung, Monitoring und Berichtswesen vorzusehen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) (VSt-5259/75) vom 30.09.2022 und zum Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG neu) (VSt-5855/60) vom 06.10.2023 mit Bezug auf Maßnahmenplanung, Monitoring und Berichtswesen sowie auf den Beschluss zur Weiterentwicklung Monitoring und gemeinsame Indikatoren (VSt-5259/80) vom 06.10.2023 und unterstreicht abermals die Notwendigkeit, dass die Bereiche Monitoring, Indikatoren und Berichtswesen kontinuierlich und abgestimmt zwischen Bund und Bundesländern weiter entwickelt werden.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt hierzu an:
    • Für die Maßnahmenplanung und -setzung soll der NEKP die Basis sein. Dies bedingt aber eine Weiterentwicklung des NEKP insbesondere im Hinblick auf klar strukturierte und aufbereitete Maßnahmenpläne.
    • Bei der Weiterentwicklung des Monitorings ist der Fokus auf jene Klimaschutzmaßnahmen mit hohen THG-Reduktionspotenzial zu legen. Dafür sind einheitliche und zwischen Bund und Ländern abgestimmte Indikatoren notwendig. Der Fortschrittsbericht nach § 6 Klimaschutzgesetz sollte um den Bereich Monitoring bei Schlüsselmaßnahmen erweitert werden.
    • Das Szenario Transition sollte laufend weiterentwickelt werden. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht die Notwendigkeit, rasch die genannten notwendigen Weiterentwicklungen anzugehen und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, den dafür notwendigen Bund-Länder Prozess (Monitoring, Indikatoren, Berichte und Transition-Szenarien) unter Einbeziehung der Umweltbundesamt GmbH verstärkt und langfristig weiter zu führen.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Klima-Check zur Kenntnis und setzt sich dafür ein, den Klima-Check rasch weiterzuentwickeln und im Rahmen der länderspezifischen Möglichkeiten zum Einsatz zu bringen. 
  2. Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Herr Bundesminister für Finanzen und Herr Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Klima-Check auf Bundesebene verankert wird, der auf den Ergebnissen der Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes und auf den Erfahrungen des Klima-Check-Tools der Länder aufbaut. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, den Klima-Check anzupassen, entsprechend weiterzuentwickeln und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, eine mögliche Ausdehnung auf weitere Handlungsfelder (Förderungen, Projekte, Bauvorhaben, etc.) sowie auf andere Gebietskörperschaften zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. 
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit der LandesenergiereferentInnenkonferenz und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine mögliche Weiterentwicklung des Klima-Checks der Länder in Richtung der Umsetzung des Prinzips „Energieeffizienz an erster Stelle“ („Energy efficiency first“) zu prüfen.
  5. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, die genannten Weiterentwicklungen unter Punkt 3 und 4, wie bereits 2023 beschlossen, aus dem Topf der „Bund-Länder Wissenschaftskooperationsprojekte im Bereich Klimaschutz“ (Austrian Joint Climate Projects) (VSt-7523/10 und VSt-7523/12) gemeinsam mit dem Bund zu finanzieren. 
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt den Ministerratsbeschluss vom November 2023, den Plan zur Erstellung der Strategie und des Aktionsplans für eine Klimaneutrale Verwaltung.
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum aktuellen Stand und zur weiteren Vorgehensweise der Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihren Beschluss aus dem Jahr 2021 (VSt-3484/14), 2022 (VSt-3484/18) und 2023 (VSt-2471/3). 
  3. Um die Prozesse zur klimaneutralen Verwaltung rasch voranzutreiben, in Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung, ist ein gemeinsamer Leitfaden bis zur LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz 2025 zu erstellen und nach Möglichkeit eine zwischen den Ländern und dem Bund österreichweit harmonisierten Bilanzierungssystematik vorzulegen. 
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnen beauftragen die KlimaschutzkoordinatorInnen der Bundesländer - eine Weiterbearbeitung der Thematik vorzunehmen und diese mit dem Bund abzustimmen. 

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt die aktualisierte 3. Fassung
(NAS 3.0) der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zustimmend zur Kenntnis.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt überdies die anschließende Vorlage an die Landeshauptleutekonferenz im Wege der Landesamtsdirektorinnen- und Landesamtsdirektorenkonferenz an.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihren Beschluss „Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Gemeinden“ vom 06.10.2023 (VSt-2418/241).
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, dass angesichts der Klimakrise seitens des Bundes weiterhin und regelmäßig Unterstützungsmöglichkeiten, ergänzend zum „Zukunftsfonds“ weiterhin kommunale Investitionsprogramme angeboten und die Schwerpunkte in die Bereiche Klimaschutz und vor allem Klimawandelanpassung gelegt werden.
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dieses Ansinnen zu unterstützen und ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen diesen Vorschlag der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz aufzugreifen.
  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz betont die grundsätzliche Wichtigkeit der Ökosozialen Steuerreform bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen und klimagerechten Zukunft. 
  2. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Erarbeitung der Kriterien und der Ausgestaltung des Klima-Sozialplans des Bundes die Bundesländer frühzeitig miteinzubeziehen. 
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz verweist auf ihren Beschluss 06.10.2023 (VSt-6170) und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich dafür einzusetzen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Überführung der CO2 Bepreisung inklusive Klimabonus in das CO2-Handelssystem auf EU-Ebene verstärkt Wert auf eine faire, treffsichere, ökologische und soziale Weiterentwicklung der Kriterien zur Ausgestaltung des Klimabonus gelegt wird. 
  4. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz weist darauf hin, dass die im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehenen Elemente der Ökosozialen Steuerreform noch nicht vollumfänglich umgesetzt wurden und ersucht, die Rahmenbedingungen insbesondere der berufsbedingten Mobilität zu ökologisieren und treffsicherer zu gestalten. Hinsichtlich der besseren Erfassung des Kraftstoffexports im Fahrzeugtank wird auf den Beschluss der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz von 06.10.2023 (VSt-447) verwiesen. 

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedankt sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Weiterführung der Klimawandelanpassungsmodellregionen im Allgemeinen und dankt für das zusätzliche „KLAR!-Invest“-Förderprogramm des Klima- und Energiefonds.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Deckelung für große „KLAR!-Invest“-Regionen anzuheben und auch die Bekämpfung invasiver Neophyten zu berücksichtigen. 

Dieser TOP wurde von Vorarlberg zurückgezogen.

  1. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedankt sich bei allen beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Ausarbeitung des 2. Österreichischen Sachstandsberichts zum Klimawandel (AAR2). Der Bericht stellt für die Länder sowohl einen wichtigen Orientierungsrahmen als auch eine bedeutende Entscheidungs- und Handlungsgrundlage in der Klimapolitik dar. 
  2. Für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen spielt die gesellschaftliche Akzeptanz eine entscheidende Rolle. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet es als notwendig, auf Basis der Ergebnisse des AAR2, eine breit angelegte Klimakommunikation durchzuführen, mit dem Ziel, Bewusstsein und Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen sowie den Umstieg auf klimafreundliche Technologien und Verhaltensweisen zu schaffen.
  3. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedankt sich bei Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Bereitstellung der bisherigen Finanzierung im Rahmen des Austrian Climate Research Programms und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie etwaige Folgeprojekte zur Kommunikation der Ergebnisse an breite Bevölkerungsgruppen finanziell zu unterstützen. 

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Kälteanlagenverordnung an den europaweiten Stand der Technik anzupassen, um bei Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus auch die Verwendung von weniger klimaschädlichen Kältemitteln zu ermöglichen.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erachtet das Thema Grüngas als wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Österreich.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung unabhängig von der grundsätzlichen Systematik bei der Ausgestaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen besonderes Augenmerk auf folgende Schwerpunkte zu legen:

  • eine an die erforderlichen Grün-Gas-Ausbauquoten angepasste Dotierung der Investitions-Fördermittel (für Errichtung oder Umrüstung von Biogasanlagen) 
  • Sicherstellung der Preistransparenz für EndverbraucherInnen
  • konkrete Regelungen der Mehrkostenförderung im Gesetz
  • Rücksichtnahme auf eine sich ändernde Marktsituation und Verfügbarkeit sowie Kostenbelastung der Haushalte. 

Weiters ersucht die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Finanzen in Abstimmung mit Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dass die steuerrechtliche Privilegierung für Grünes-Gas sichergestellt und vereinfacht wird und damit keine Erdgasabgabe und kein CO2-Preis auf nachhaltig zertifizierte Grüne Gase mehr eingehoben werden.

15.1. Lichtverschmutzung reduzieren

keine Beschlüsse

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