Zur besseren vor- und außerschulischen Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern hat der Oö. Landtag am 8. März 2007 ein neues Kinderbetreuungsgesetz beschlossen.
Mit dem vorliegenden Landesgesetz werden das Oö. Kindergarten- und Hortgesetz sowie die für Krabbelstuben geltenden Bestimmungen des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991 zu einem Landesgesetz zusammengefasst. Durch diesen Akt der Rechtsbereinigung soll die Durchlässigkeit und Flexibilität der Kinderbetreuung in Oberösterreich (ausgenommen die schulischen Angebote) deutlich gemacht und verbessert werden.
Da vor- und außerschulische Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ein Anliegen von breiter gesellschaftlicher Relevanz ist, wurden die Vorarbeiten zu diesem Landesgesetz in einem partizipativen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten geleistet. Mit diesem Prozess, der extern moderiert und begleitet wurde, sollte eine hohe Akzeptanz für das Oö. Kinderbetreuungsgesetz erreicht werden. Eingebunden waren Vertreter der politischen Verantwortungsträger, der Erhalter der Einrichtungen, der Berufsgruppen, sonstiger Interessensvertretungen (z.B. Kammern), der Familienorganisationen als Vertreter der Elterninteressen, der Bezirksverwaltungsbehörden und der Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung.
Eine weitere wichtige Grundlage für dieses Landesgesetz und die auf Grund dieses Landesgesetzes zu treffenden konkreten Maßnahmen der Rechtsträger stellt die Elternbefragung 2005 dar, deren Ergebnisse in dieses Landesgesetz einfließen.
Als wesentliche Neuerungen dieses Landesgesetzes sind daher anzuführen:
- die Einführung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung durch die Gemeinden;
- die bessere Bedarfsorientierung durch mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Erhalter;
- die verstärkte Elternpartizipation;
- das gesetzliche Erfordernis eines pädagogischen Konzepts;
- die Festlegung von Qualitätsstandards, insbesondere durch die Definition von Mindestöffnungszeiten und eines Mindestpersonaleinsatzes, um den Bildungsauftrag erfüllen zu können;
- die Neuregelung der Integration;
- die Ermöglichung der Erprobung neuer Formen der Kinderbetreuung in Pilotprojekten;
- die leistungsgerechtere Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen;
- die Vorschreibung von sozial gestaffelten Elternbeiträgen mit Mindesttarif und
- die Einführung von Gastbeiträgen für gemeindefremde Kinder.